Dem Kreis Paderborn liegt ein erneuter Antrag der Planungsgemeinschaft A33 GbR für den Bau zweier Windindustrieanlage vor.
„Die erneute öffentliche Auslegung des Vorhabens zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Borchen – Kirchborchen erfolgt aufgrund der Verschiebung der Standorte der im Antrag bezeichneten WEA 03 und WEA 05 vom Typ Nordex N149 in Borchen, Gemarkung Kirchborchen, Flur 7, Flurstücke 65, 66, 96 (WEA 03) und Flur 1, Flurstück 186 (WEA 05). „
Die detaillierten Gründe für die Verschiebung werden nicht genannt, die öffentliche Auslegung des Kreises Paderborn sagt dazu, es wären öffentliche Belange, ohne dass dazu nähere Angaben gemacht werden.
Die 2 Anlagen (P) waren bereits Bestandteil einer Erörterung im Februar 2019, drei der Anlagen (G)wurden, wie im Amtsblatt 24 vom 13. Mai 2020 des Kreis Paderborn veröffentlicht, bereits genehmigt.
2019 wurden 5 Anlagen mit einer Gesamthöhe von 238,55 m beantragt. Die 2 Anlagen des aktuellen Antrags haben jetzt scheinbar eine Höhe von 199,5 m. Von den bisher 3 genehmigten Anlagen sind 2 Anlagen ebenfalls höhenreduziert (199,5 m) genehmigt worden.
Zusammengefasst heißt das, dass Erörterung 2019 und die Genehmigung Mai 2020 unterschiedliche Anlagen beschreiben. Somit sind die u.a. im Februar 2019 vorgelegten Gutachten zu Schallemissionen und Schattenwurf mit anderen Voraussetzungen gemacht worden. Über diese Tatsache wurde die Öffentlichkeit erst mit Veröffentlichung der Genehmigung informiert.
Natürlich liegen diese Anlagen außerhalb der im verabschiedeten Flächennutzungsplan der Gemeinde Borchen ausgewiesenen „Wind-Vorrangzonen„.
Wir können nur wiederholen: IM DUTZEND BILLIGER ist das Motto der Zulassungsbehörde – als ob das Umweltamt des Kreises Paderborn Treuepunkte sammelt … für was auch immer und von wem auch immer.
Abschließend sei noch angemerkt, mit welcher Einstellung der Kreis Paderborn das Thema bearbeitet:
In der öffentlichen Auslegung heißt es:
Einwendungen gegen die Verschiebung der Anlagenstandorte können …. bis einschließlich … 14.09.2020 schriftlich … erhoben werden.
Für den Kreis Paderborn scheint die Genehmigung außer Frage zu sein, es scheint, dass es nur noch um die „Verschiebung“ geht. Wer oder was hier verschoben wird – darüber bilde sich jeder sein Urteil.
Was wir ja auch wissen, ist:
Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier sind dem Kreis egal.
Daher – Auf ein Neues? Eben NICHT!!!
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Borchen und der Nachbargemeinden!
Teilen Sie dem Kreis Paderborn mit, welche Bedenken Sie haben gegen die Errichtung der Anlagen– dokumentieren Sie Ihre/Eure berechtigten Einwendungen gegen die Anlagen! Diese Einwendungen müssen schriftlich erfolgen und sind an den Landrat zu richten.
Kreis Paderborn
Der Landrat
Aldegreverstr. 10-14
33102 Paderborn
Als Betreff sollten die Anlagen genannt werden, auf die sich die Einwendung beziehen.
Betreff: Einwendung gegen den Antrag zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen der Planungsgemeinschaft A33 GbR, Technologiepark 31, 33100 Paderborn, an der A33, Gemarkung Kirchborchen, Flur 7, Flurstücke 65, 66, 96 (WEA 03) und Flur 1, Flurstück 186 (WEA 05).
Das Schreiben bedarf keiner besonderen äußeren Form. Inhaltlich sollten Sie deutlich machen, welche Einschränkungen und Folgen Sie durch die Errichtung von weiteren Windindustrielagen in Borchen für sich persönlich, für Ihre Mitmenschen, für die Natur usw. erwarten.
Einwendungen können bis einschließlich 14.09.2020 schriftlich beim Kreis Paderborn oder elektronisch unter fb66@kreis-paderborn.de erhoben werden – die Abgabe ist auch möglich im:
Bürgerbüro Borchen, Unter der Burg 1, 33178 Borchen
Der Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen wird durch die Ge-
nehmigungsbehörde zunächst auf den 20.10.2020 ab 09.30 Uhr anberaumt.
Hier gibt es einen Musterbrief und Textbausteine, die Sie bei Ihrem Schreiben verwenden können.