Windkraftanlagen – der Feldversuch am Menschen im Kreis Paderborn

Im Schatten der Corona Pandemie hat der Kreis Paderborn mehrere Genehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen erteilt.

Es geht Stand heute um folgende Anlagen:

Kreis Paderborn – Karte erneuerbare Energien – Stand 15. Juni 2020

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn-wAssets/docs/verwaltung/amtsblatt/2020/amtsblatt-24-vom-13052020.pdf

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn-wAssets/docs/verwaltung/amtsblatt/2020/amtsblatt-30-vom-17062020.pdf

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn-wAssets/docs/verwaltung/amtsblatt/2020/amtsblatt-23-vom-06.05.2020.pdf

Welchen Gesundheitsgefahren sind wir mit den Windkraftanlagen im Kreis Paderborn und insbesondere in der Gemeinde Borchen ausgesetzt?

Leiden Sie auch unter Schlafstörungen, Gereiztheit, Angst, erhöhtem Blutdruck, Diabetes, Depression, Kopfschmerz, Schwindel, Tinnitus, Herz-Kreislaufproblemen oder anderen Symptomen, für die es keine bestimmbare Ursache gibt?

Welchen Schall emittieren Windkraftanlagen ?

(Auszüge aus dem Kapitel zum Thema „Infraschall aus Windenergieanlagen“ in:  Kompendium für eine vernünftige Energiepolitik , Bundesinitiative Vernunftkraft)

1. Hörbarer Schall entsteht beim Durchschneiden der Luft durch die Rotorflügel (bei aktuellen Anlagen erreichen die Rotorspitzen 300 – 400 km/h) und als Maschinen­geräusch der Turbine.

2. Problematischer ist eine unhörbare Komponente der Emission von WEA: Wenn ein Rotorflügel den Mast passiert, entsteht durch Kompression der Luft ein Druckstoß. Der Betrieb einer WEA erzeugt deshalb periodische Pulse mit Frequenzen unterhalb von 8 Hertz und Wellenlängen von ca. 50 – 300 m. Sie gehören zum Infraschall, einem Frequenzbereich, der nicht gehört und daher zunächst nicht als Gefahr bewertet wird. Für Infraschall gibt es deshalb keine am Hören orientierte Wahrnehmungsschwelle, ebenso wenig wie einen Gewöhnungs-Effekt. Infraschall wird nicht nur durch Luft, sondern auch im Untergrund über große Entfernungen transportiert. Er kann dann in weit entfernten Gebäuden als sog. Körperschall auftreten, wobei er u.U. den luftgeleiteten Infraschall verstärkt. Deshalb gilt z.B. für Erdbeben-Messstationen ein Mindestabstand zu WEA von meist 10 km.

Aktuelle Daten belegen ein konkretes Gesundheitsrisiko durch Windkraftanlagen und begründen, dass Bürger vor dem Infraschall aus WEA geschützt werden müssen.

Dies ist der Standpunkt unabhängiger Ärzte und Akustiker, namhafter Ärztevereinigungen und der WHO.

Die  DSGS e.V. | Deutsche Schutz-Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier

informiert auf deren Webseite ausführlich und stellt uns auch diesen Vortrag zur Verfügung.

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