Und wieder grüßt das Murmeltier

Dem Kreis Paderborn liegt ein erneuter Antrag der Planungsgemeinschaft A33 GbR für den Bau zweier Windindustrieanlage vor.

„Die erneute öffentliche Auslegung des Vorhabens zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Borchen – Kirchborchen erfolgt aufgrund der Verschiebung der Standorte der im Antrag bezeichneten WEA 03 und WEA 05 vom Typ Nordex N149 in Borchen, Gemarkung Kirchborchen, Flur 7, Flurstücke 65, 66, 96 (WEA 03) und Flur 1, Flurstück 186 (WEA 05). „

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Beantragte Anlagen (P) an der A33

Die detaillierten Gründe für die Verschiebung werden nicht genannt, die öffentliche Auslegung des Kreises Paderborn sagt dazu, es wären öffentliche Belange, ohne dass dazu nähere Angaben gemacht werden.

Die 2 Anlagen (P) waren bereits Bestandteil einer Erörterung im Februar 2019, drei der Anlagen (G)wurden, wie im Amtsblatt 24 vom 13. Mai 2020 des Kreis Paderborn veröffentlicht, bereits genehmigt.

2019 wurden 5 Anlagen mit einer Gesamthöhe von 238,55 m beantragt. Die 2 Anlagen des aktuellen Antrags haben jetzt scheinbar eine Höhe von 199,5 m. Von den bisher 3 genehmigten Anlagen sind 2 Anlagen ebenfalls höhenreduziert (199,5 m) genehmigt worden.

Zusammengefasst heißt das, dass Erörterung 2019 und die Genehmigung Mai 2020 unterschiedliche Anlagen beschreiben. Somit sind die u.a. im Februar 2019 vorgelegten Gutachten zu Schallemissionen und Schattenwurf mit anderen Voraussetzungen gemacht worden. Über diese Tatsache wurde die Öffentlichkeit erst mit Veröffentlichung der Genehmigung informiert.

Natürlich liegen diese Anlagen außerhalb der im verabschiedeten Flächennutzungsplan der Gemeinde Borchen ausgewiesenen „Wind-Vorrangzonen„.

Wir können nur wiederholen: IM DUTZEND BILLIGER ist das Motto der Zulassungsbehörde – als ob das Umweltamt des Kreises Paderborn Treuepunkte sammelt … für was auch immer und von wem auch immer.

Abschließend sei noch angemerkt, mit welcher Einstellung der Kreis Paderborn das Thema bearbeitet:

In der öffentlichen Auslegung heißt es:

Einwendungen gegen die Verschiebung der Anlagenstandorte können …. bis einschließlich … 14.09.2020 schriftlich … erhoben werden.

Für den Kreis Paderborn scheint die Genehmigung außer Frage zu sein, es scheint, dass es nur noch um die „Verschiebung“ geht. Wer oder was hier verschoben wird – darüber bilde sich jeder sein Urteil.

Was wir ja auch wissen, ist:

Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier sind dem Kreis egal.

Daher – Auf ein Neues? Eben NICHT!!!

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Borchen und der Nachbargemeinden!

Teilen Sie dem Kreis Paderborn mit, welche Bedenken Sie haben gegen die Errichtung der Anlagen– dokumentieren Sie Ihre/Eure berechtigten Einwendungen gegen die Anlagen! Diese Einwendungen müssen schriftlich erfolgen und sind an den Landrat zu richten.

Kreis Paderborn
Der Landrat
Aldegreverstr. 10-14
33102 Paderborn

Als Betreff sollten die Anlagen genannt werden, auf die sich die Einwendung beziehen.

Betreff: Einwendung gegen den Antrag zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen der Planungsgemeinschaft A33 GbR, Technologiepark 31, 33100 Paderborn, an der A33, Gemarkung Kirchborchen, Flur 7, Flurstücke 65, 66, 96 (WEA 03) und Flur 1, Flurstück 186 (WEA 05).

Das Schreiben bedarf keiner besonderen äußeren Form. Inhaltlich sollten Sie deutlich machen, welche Einschränkungen und Folgen Sie durch die Errichtung von weiteren Windindustrielagen in Borchen für sich persönlich, für Ihre Mitmenschen, für die Natur usw. erwarten.

Einwendungen können bis einschließlich 14.09.2020 schriftlich beim Kreis Paderborn oder elektronisch unter fb66@kreis-paderborn.de erhoben werden – die Abgabe ist auch möglich im:

Bürgerbüro Borchen, Unter der Burg 1, 33178 Borchen

Der Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen wird durch die Ge-
nehmigungsbehörde zunächst auf den 20.10.2020 ab 09.30 Uhr anberaumt.

Hier gibt es einen Musterbrief und Textbausteine, die Sie bei Ihrem Schreiben verwenden können.

Musterbrief

Textbausteine Einwendung

Einwendungen gegen den Bau einer Windindustrieanlage am Ettelner Höhenweg

Dem Kreis Paderborn liegt für Etteln ein neuer Antrag für den Bau einer Windindustrieanlage vor.

Anträge werden außerhalb der im von der Gemeinde Borchen verabschiedeten und vom Flächennutzungsplan der Gemeinde ausgewiesenen Vorrangzonen munter weiter eingereicht – und wie wir es gerade erleben, ebenso munter erteilt der Kreis Paderborn die Genehmigungen.

„Einwendungen gegen den Bau einer Windindustrieanlage am Ettelner Höhenweg“ weiterlesen

Windkraftanlagen – der Feldversuch am Menschen im Kreis Paderborn

Im Schatten der Corona Pandemie hat der Kreis Paderborn mehrere Genehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen erteilt.

Es geht Stand heute um folgende Anlagen:

Kreis Paderborn – Karte erneuerbare Energien – Stand 15. Juni 2020

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn-wAssets/docs/verwaltung/amtsblatt/2020/amtsblatt-24-vom-13052020.pdf

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn-wAssets/docs/verwaltung/amtsblatt/2020/amtsblatt-30-vom-17062020.pdf

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn-wAssets/docs/verwaltung/amtsblatt/2020/amtsblatt-23-vom-06.05.2020.pdf

Welchen Gesundheitsgefahren sind wir mit den Windkraftanlagen im Kreis Paderborn und insbesondere in der Gemeinde Borchen ausgesetzt?

Leiden Sie auch unter Schlafstörungen, Gereiztheit, Angst, erhöhtem Blutdruck, Diabetes, Depression, Kopfschmerz, Schwindel, Tinnitus, Herz-Kreislaufproblemen oder anderen Symptomen, für die es keine bestimmbare Ursache gibt?

Welchen Schall emittieren Windkraftanlagen ?

(Auszüge aus dem Kapitel zum Thema „Infraschall aus Windenergieanlagen“ in:  Kompendium für eine vernünftige Energiepolitik , Bundesinitiative Vernunftkraft)

1. Hörbarer Schall entsteht beim Durchschneiden der Luft durch die Rotorflügel (bei aktuellen Anlagen erreichen die Rotorspitzen 300 – 400 km/h) und als Maschinen­geräusch der Turbine.

2. Problematischer ist eine unhörbare Komponente der Emission von WEA: Wenn ein Rotorflügel den Mast passiert, entsteht durch Kompression der Luft ein Druckstoß. Der Betrieb einer WEA erzeugt deshalb periodische Pulse mit Frequenzen unterhalb von 8 Hertz und Wellenlängen von ca. 50 – 300 m. Sie gehören zum Infraschall, einem Frequenzbereich, der nicht gehört und daher zunächst nicht als Gefahr bewertet wird. Für Infraschall gibt es deshalb keine am Hören orientierte Wahrnehmungsschwelle, ebenso wenig wie einen Gewöhnungs-Effekt. Infraschall wird nicht nur durch Luft, sondern auch im Untergrund über große Entfernungen transportiert. Er kann dann in weit entfernten Gebäuden als sog. Körperschall auftreten, wobei er u.U. den luftgeleiteten Infraschall verstärkt. Deshalb gilt z.B. für Erdbeben-Messstationen ein Mindestabstand zu WEA von meist 10 km.

Aktuelle Daten belegen ein konkretes Gesundheitsrisiko durch Windkraftanlagen und begründen, dass Bürger vor dem Infraschall aus WEA geschützt werden müssen.

Dies ist der Standpunkt unabhängiger Ärzte und Akustiker, namhafter Ärztevereinigungen und der WHO.

Die  DSGS e.V. | Deutsche Schutz-Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier

informiert auf deren Webseite ausführlich und stellt uns auch diesen Vortrag zur Verfügung.

Aktuelles Flugblatt von uns:

Erst versprochen dann gebrochen

Einige werden sich noch an die Veranstaltung im September 2019 in Etteln erinnern, als der Landrat das Versprechen gegeben hat, er wolle Windkraftanlagen, die außerhalb von Konzentrationszonen liegen, zügig ablehnen. Wir hatten hier: „Kreis Paderborn im Gegenwind bei Veranstaltung in Etteln“ darüber berichtet und die Befürchtung geäußert es könne andernfalls wie in Bad Wünnenberg enden – siehe auch: „Was droht in Borchen – Der Kreis und ein Rückblick nach Bad Wünnenberg„.

Dadurch dass der Kreis sein Versprechen zu den Ablehnungen nie wahr gemacht hat, ist Borchen nun so etwas wie Bad Wünnenberg II  und die Verantwortung dafür trägt der Kreis Paderborn. Wahrscheinlich ist, dass  Landrat Müller und/oder Dezernent Hübner damals ein Versprechen gaben, dass sie nie einhalten wollten. Hätte der Kreis Paderborn jedenfalls schon damals Ablehnungen ausgesprochen wäre die Situation heute eine andere  und diese Anträge erst einmal vom Tisch.

Es ist nichts neues, bei der Windkraft geht es um viel Geld, großes Geld.  Interessen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sind zweitrangig und die Natur wird zum Spielball der Interessen degradiert.

Hauptakteur in diesem Spiel sind die Richterin in Minden, die Investoren, die Genehmigungsbehörde – der Kreis Paderborn und hier der Landrat Manfred Müller sowie der zuständige Dezernent Martin Hübner.

Diese gaben nun bekannt, dass sie weitere Windindustrieanlagen genehmigen würden.

Als der Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Borchen im Sommer 2019 von der Bezirksregierung Detmold bestätigt wurde, hätte der Kreis Paderborn alle außerhalb der Vorrangzonen liegenden geplanten Windräder ablehnen müssen – und er hätte damit der Gemeinde Borchen, die den FNP übrigens mit großer Ratsmehrheit verabschiedet hatte, seine Unterstützung signalisieren können. Hat er aber nicht – warum, weiß nur der Kreis Paderborn. Die Unterstützung blieb ein Lippenbekenntnis.

Das Zögern des Landrats und seines Dezernenten hat die heutige Situation geschaffen. Naturgemäß sieht der Kreis dies anders und sucht die Schuld wie zuvor bei anderen.

Warum zögert der Kreis Paderborn mit Ablehnungen während er Genehmigungen schnellstmöglich erteilt? Er begründet dies mit Schadensersatz, was auch immer schnell von den Investoren ins Spiel gebracht wird. Komischerweise lässt man sich auf der anderen Seite mit Ablehnungen Zeit. Es kann Jahre dauern bis der Kreis PB sich dazu durchringt.

Welche Folgen dies hat sieht man im Fall westlich von Etteln. Zuerst lässt sich der Kreis PB unendlich lange mit der Ablehnung Zeit. Als der Investor schließlich Klage einreicht, brüten die Vögel, die für die Ablehnung ausschlaggebend waren, dort nicht mehr. Was auch immer der Grund dafür sein mag, die Zeitverzögerung durch den Kreis spielte den Investoren in die Karten.

Zu was für Auswüchsen es bei der „Vergrämung“ des Rotmilans kommt, erlebten wir gerade aktuell im Frühjahr 2020  – ein Rotmilan wurde verendet in seinem Horst gefunden, eine Ladung Schrot hat ganze Arbeit geleistet.

Das Gericht entschied wegen der langen Zeit, die dort nicht mehr gebrütet wurde, dass der Bau der Windindustrieanlagen genehmigt werden muss – so als wäre es nie ein Rotmilan Areal gewesen und auch nie wieder eines werden könnte.

Zum Schadenersatz hier und heute nur noch so viel: Wie kann denn Schadensersatz gefordert werden, wenn in der Begründung der Schutz der Bürger, der Tiere und der Natur definiert werden. Die Menschen sind weiterhin dem schädlichen Schall ausgesetzt. Dies ist jedoch NICHT Bestandteil der Ablehnungen, und auch der Kreis PB ist diesbezüglich nicht als Aufsichtsbehörde tätig geworden. Es liegen viele Beschwerden von Bürgern vor, die sich vom Schall der WEA gestört fühlen und krank sind.

Selbst ein Gutachten für Etteln, vom Feb.2018, erstellt durch das Gutachter-und Sachverständigenbüro für Umweltmessungen GuSZ, in dem höhere Schallwerte und erhöhte Krankheitsfälle bei einem weiteren Ausbau vorausgesagt werden, findet beim Kreis keine Beachtung.

Nun ist das Gericht in Minden für die windkraftfreundlichen Urteile bekannt, aber erst durch das lange Hinauszögern durch den Kreis Paderborn hat man es den Investoren und dem Gericht leicht gemacht.

Zusätzlich hat der Kreis auch im Prozess keine gute Figur gemacht und letztlich verloren. Ob er sich wirklich mit aller Kraft für Bürger und Natur eingesetzt hat ist schon fraglich, vor allem wenn der Kreis Paderborn den Grund nennt warum er nicht in Revision geht:

Prozessökonomie auf Kosten der Borchener Bürger

Das große Argument nicht in Revision zu gehen liest man in der aktuellen Presse, es ist der freche Hinweis auf die Kosten die solche Prozesse verursachen. Der Kreis Paderborn so scheint es, ist mittlerweile Meister darin die Kosten niedrig zu halten. Das kann man natürlich erreichen indem man Genehmigungen erteilt, statt Ablehnungen. Denn Bürger und Gemeinden klagen weit weniger gegen genehmige Windkraftanlagen als die Investoren gegen Ablehnungen. (Dass die Windindustrie und deren Lobby genau das Gegenteil behaupten zeigt nur die Dreistigkeit der Branche.) Doch der Kreis hat nicht nur eine Verantwortung für den eigenen Haushalt, er muss auch an der Seite der Gemeinden und Bürger stehen sowie Natur und Landschaft für uns alle schützen. Stattdessen bringt er  Pressemitteilungen heraus um sich zu rechtfertigen und vom eigenen Versagen abzulenken.

Momentan scheint es, dass der Kreis die Gemeinde Borchen mit seiner „Sparsamkeit“ verkauft hat.

Infraschall macht krank – Fachvortrag am 31. Januar in Bad Lippspringe

Veranstaltungshinweis

Öffentliche Vortragsveranstaltung zum Thema
„Gesundheitsgefahren durch Schall von Windrädern“
am 31. Jan. 2020 um 19 Uhr
im Tagungsraum des Prinzenpalais
Arminiuspark 11, 33175 Bad Lippspringe

Flyer Vortrag Kaula Bad Lippspringe V2-1

Fachvortrag Dr.med. Kaula, DSGS e.V., über seine deutschlandweite Studie über gesundheitliche Auswirkung des Schalls von Windrädern auf benachbarte Anwohner, anhand der medizinischen Befunde Betroffener.