Rechtssichere Planung nach der Vorstellung von Westfalenwind

Aktuell vertritt WestfalenWind in der Presse die Auffassung, dass Städte und Gemeinden die Schuld an gekippten Flächennutzungsplänen trügen. Dies klingt wie Spott und Hohn für die Menschen vor Ort.

siehe Presseartikel NW vom 6. Juli 2020

In Borchen war es auch das Unternehmen WestfalenWind, welches zuerst Anlagen außerhalb des Flächennutzungsplans beantragte und dann klagte. Das ist Profitmaximierung auf Kosten der Gesundheit der Bürger und der Natur. Immer wieder stehen Hiobsbotschaften über neue Windindustrieanlagen in der Zeitung, die die Menschen krank machen, und den Rotmilanbestand dezimieren. WestfalenWind ist einer der Treiber dieser falschen und maßlosen Entwicklung, welche mit der Ausrichtung auf maximalen Profit die Arbeit in den Gemeinderäten nur noch als Störfaktor sieht und Gemeinwohl alleine an Ausbauzahlen misst. Selbstbestimmungsrecht der Gemeindeverwaltung und die Unabhängigkeit der Gemeinderäte und damit der Bürger scheinen ein Fremwort für WestfalenWind zu sein.

Wer die Entwicklung rund um den Flächennutzungsplan in Borchen verfolgt hat, wird sich erinnern, dass WestfalenWind seinerzeit faktisch ein Bürgerbegehren mit seinen Anwälten verhindert hat. Innerhalb weniger Tage waren in Borchen mit wenigen Helfern die nötigen fast 2500 Unterschriften gesammelt worden.

WestfalenWind drohte den Ratsmitgliedern – den frei gewählten Bürgervertretern – mit Schadensersatz und setzte sie mit diesem Drohgebärden massiv unter Druck. Dies alles zeigt, mit welchen Mitteln WestfalenWind bereit ist, seine Ziele gegen alle Widerstände durchzusetzen.

Dass man jetzt den schwarzen Peter den Gemeinden zuschieben möchte, ist der Gipfel der Frechheit. Dies könnte nur dadurch übertroffen werden, indem man den Gemeinden auch noch seine Dienste als Planer anbietet.

Die Gemeinde Borchen hatte jedenfalls mit dem Planungsbüro Wolters und Partner aus Coesfeld einen renommierten Planer mit der Erstellung des Flächennutzungsplans beauftragt und war dabei auch Kompromisse eingegangen und hatte mehr Flächen ausgewiesen als zuvor. Sogar eine erneute Offenlegung zur Anpassung an aktuelle Rechtsprechung hatte der Rat beschlossen, um möglichst rechtssicher zu bleiben, auch auf Empfehlung der Bezirksregierung Detmold.

Eine rechtssichere Planung? – Schuld am Scheitern ist die Gemeinde? Mitverschuldet durch den Landesentwicklungsplan 2019 der NRW-Landesregierung, der laut WestfalenWind rechtswidrig sei?

So einfach wie es WestfalenWIND darstellt ist es nicht. Der Rechtsanwalt der Gemeinde von der Kanzlei Wolter und Hoppenberg hat in der öffentlichen Sitzung am 21. Januar berichtet, wie das Verwaltungsgericht Minden das Urteil begründet hat. Dabei waren mehrere Punkte die den Rechtsanwalt und die Ratsmitglieder überrascht haben, weil sie bisher nie so ausgelegt wurden. Dabei wurde aber eines deutlich: Im Grunde muss die Privilegierung für Windkraftanlagen (§ 35 Abs 1 BauGB) im Außenbereich zurückgenommen werden, sonst können Städte und Gemeinden bei den immer schärferen Maßstäben der Gerichte nie zu einer rechtssicheren Planung kommen.

Bisher ist jeder beklagte Flächennutzungsplan in NRW vor Gericht gekippt worden. Wenn WestfalenWIND jetzt also suggeriert: „Kommunen können bei Windkraft rechtssicher planen“ ist dies nur pure Provokation. Man versucht die Gemeinden zu spalten aus der Bestrebung dass der Windkraftnutzung maximaler Raum gegeben werden soll, ohne Rücksicht auf Natur und die Gesundheit der Anwohner, also minimale Abstände zur Wohnbebauung. Denn offenbar würde ein Plan nur dann halten, wenn er nicht beklagt würde. Solche Gedanken aber würden Betroffene verhöhnen, alle jene die schon jetzt durch den exzessiven Ausbau der Windkraft krank geworden sind und wären unverantwortlich gegenüber denen, die noch gesund sind weil bei ihnen noch kein Windrad „im Garten“ steht.

Die Privilegierung für Windkraftanlagen muss gestrichen werden! Weg mit § 35 Abs 1 BauGB!

Garten und Heimat zu verschenken!

Leserbrief zur Genehmigung von Windrädern außerhalb von Konzentrationszonen durch den Kreis Paderborn

Ich verschenke ab sofort meinen Garten an denjenigen, der bereit ist ein Windrad direkt im selbigen zu bauen. Am besten unmittelbar vor meinem Wohnzimmerfenster. Dann kann ich direkt vor den Betonsockel schauen und muss nicht weiterhin mit tränenfeuchten Augen auf eine Industriebrache blicken.

Nicht, dass hier der Eindruck entsteht, ich sei gegen Windräder und gegen eine ökologisch orientierte Energiewende. Ich bin Befürworter einer solchen, aber bitte sinnbringend und mit Verstand wie Maß. Deutschland produziert schon seit Jahrzehnten deutlich mehr Strom, als es verbraucht. Zu diesen Überkapazitäten trägt an windreichen Tagen besonders auch die Windkraft bei. Stromspeicher sind bundesweit Mangelware. Daher exportieren wir diesen, über unseren Eigenbedarf hinaus produzierten Strom ins benachbarte Ausland. Der Markt reguliert die Preise und so fällt der Strompreis an der Börse immer dann, wenn es Überkapazitäten gibt. Folglich verramschen wir den teuer produzierten, weil EEG subventionierten Strom an europäische Abnehmer.

An 2,5 % des Jahres 2019 fiel der Strompreis an der europäischen Strombörse sogar ins Negativ, d.h. wir haben noch Geld oben drauf legen müssen, damit uns unser Nachbarn den zu viel produzierten Strom überhaupt abnahmen. Gleichzeitig drehten sich aber fleißig bundesdeutsche Windräder, weil wir uns mit dem EEG verpflichtet haben, den Erzeugern den Strom auch zu festen, nicht vom Markt regulierten Preisen abzunehmen. Diese Überproduktion bezahlen wir privaten Stromkunden also gleich zweimal: das erste Mal an die Betreiber der Windkraftanlagen und das zweite Mal an die europäischen Abnehmer. Wir Anwohner zahlen ihn schließlich noch ein drittes Mal: mit unserer Gesundheit und mit der Entwertung unserer Immobilien. Selbst wenn sich Windräder zeitweilig nicht drehen, weil das Netz ausgelastet ist, bezahlen wir den Strom, den diese still stehenden Räder in dieser Zeit erzeugen könnten. Zeitgleich und trotz dieses energiepolitischen Irrsinns, werden immer mehr neue Windkraftanlagen beantragt, genehmigt und sinnfrei in die Landschaft gestellt. Dem Betreiber kann es schließlich egal sein, wer es wie bezahlt.

Wenn ich als Anwohner in Dörenhagen stehe und mich im Kreis drehe, sehe ich, egal wohin auch immer ich mich wende, Windräder bis zum Horizont stehen. Nur wenn ich meine Augen starr in Richtung Borchen fixiere ist mir zurzeit noch der Blick in eine beinahe Rotorblattfreie Landschaft möglich.

Für mich ist der Drops gelutscht! Bis ich in wenigen Jahren in Rente gehe, schaue ich einfach auch weiterhin Netflix & Co., bewege mich im World Wide Web oder fahre einfach woandershin. Danach aber werde ich der Region den Rücken kehren.

Sitze ich im Frühjahr und im Herbst am Frühstückstisch, werde ich von Diskolicht beglückt, den die Schlagschatten mehrerer Rotorblätter erzeugen. Sitze ich tagsüber im Garten unterhält mich permanent das beatähnliche Wummern der am Betonsockel vorbeisausenden Rotorblätter. Liege ich nachts im Bett, muss ich die Fenster geschlossen halten und trotzdem erzeugen die Räder ein Brummen, als hätten alle Nachbarn gleichzeitig ihre Waschmaschinen im Schleudergang laufen.

Einen maßvollen und sinnhaften, regional geordneten Ausbau der Windenergienutzung, der auch die Belange und die Gesundheit der Anwohner und des Artenschutzes angemessen berücksichtigt, hätte ich gerne mit getragen und in Ansätzen auch ertragen. Wende bedeutet zunächst einmal etwas zu verändern, keinesfalls aber es zu zerstören.

Ich bin nicht hier geboren, nur hierher gezogen. Die Chance diese Region als Heimat anzunehmen aber hat man mir genommen. Wäre ich hier geboren und das Südliche Paderborner Land wäre meine Heimat, würde mir, angesichts der flächendeckenden Industrialisierung und der damit einhergehenden Zerstörung der Landschaft, das Herz bluten. Fassungslos kann ich nur Mitleid mit all den Bürgern entwickeln, die bereit sind, die Zerstörung ihrer Heimat zu betreiben oder auch einfach nur dieselbe zu ertragen.

Thomas Twiehaus, Borchen-Dörenhagen

Erst versprochen dann gebrochen

Einige werden sich noch an die Veranstaltung im September 2019 in Etteln erinnern, als der Landrat das Versprechen gegeben hat, er wolle Windkraftanlagen, die außerhalb von Konzentrationszonen liegen, zügig ablehnen. Wir hatten hier: „Kreis Paderborn im Gegenwind bei Veranstaltung in Etteln“ darüber berichtet und die Befürchtung geäußert es könne andernfalls wie in Bad Wünnenberg enden – siehe auch: „Was droht in Borchen – Der Kreis und ein Rückblick nach Bad Wünnenberg„.

Dadurch dass der Kreis sein Versprechen zu den Ablehnungen nie wahr gemacht hat, ist Borchen nun so etwas wie Bad Wünnenberg II  und die Verantwortung dafür trägt der Kreis Paderborn. Wahrscheinlich ist, dass  Landrat Müller und/oder Dezernent Hübner damals ein Versprechen gaben, dass sie nie einhalten wollten. Hätte der Kreis Paderborn jedenfalls schon damals Ablehnungen ausgesprochen wäre die Situation heute eine andere  und diese Anträge erst einmal vom Tisch.

Es ist nichts neues, bei der Windkraft geht es um viel Geld, großes Geld.  Interessen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sind zweitrangig und die Natur wird zum Spielball der Interessen degradiert.

Hauptakteur in diesem Spiel sind die Richterin in Minden, die Investoren, die Genehmigungsbehörde – der Kreis Paderborn und hier der Landrat Manfred Müller sowie der zuständige Dezernent Martin Hübner.

Diese gaben nun bekannt, dass sie weitere Windindustrieanlagen genehmigen würden.

Als der Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Borchen im Sommer 2019 von der Bezirksregierung Detmold bestätigt wurde, hätte der Kreis Paderborn alle außerhalb der Vorrangzonen liegenden geplanten Windräder ablehnen müssen – und er hätte damit der Gemeinde Borchen, die den FNP übrigens mit großer Ratsmehrheit verabschiedet hatte, seine Unterstützung signalisieren können. Hat er aber nicht – warum, weiß nur der Kreis Paderborn. Die Unterstützung blieb ein Lippenbekenntnis.

Das Zögern des Landrats und seines Dezernenten hat die heutige Situation geschaffen. Naturgemäß sieht der Kreis dies anders und sucht die Schuld wie zuvor bei anderen.

Warum zögert der Kreis Paderborn mit Ablehnungen während er Genehmigungen schnellstmöglich erteilt? Er begründet dies mit Schadensersatz, was auch immer schnell von den Investoren ins Spiel gebracht wird. Komischerweise lässt man sich auf der anderen Seite mit Ablehnungen Zeit. Es kann Jahre dauern bis der Kreis PB sich dazu durchringt.

Welche Folgen dies hat sieht man im Fall westlich von Etteln. Zuerst lässt sich der Kreis PB unendlich lange mit der Ablehnung Zeit. Als der Investor schließlich Klage einreicht, brüten die Vögel, die für die Ablehnung ausschlaggebend waren, dort nicht mehr. Was auch immer der Grund dafür sein mag, die Zeitverzögerung durch den Kreis spielte den Investoren in die Karten.

Zu was für Auswüchsen es bei der „Vergrämung“ des Rotmilans kommt, erlebten wir gerade aktuell im Frühjahr 2020  – ein Rotmilan wurde verendet in seinem Horst gefunden, eine Ladung Schrot hat ganze Arbeit geleistet.

Das Gericht entschied wegen der langen Zeit, die dort nicht mehr gebrütet wurde, dass der Bau der Windindustrieanlagen genehmigt werden muss – so als wäre es nie ein Rotmilan Areal gewesen und auch nie wieder eines werden könnte.

Zum Schadenersatz hier und heute nur noch so viel: Wie kann denn Schadensersatz gefordert werden, wenn in der Begründung der Schutz der Bürger, der Tiere und der Natur definiert werden. Die Menschen sind weiterhin dem schädlichen Schall ausgesetzt. Dies ist jedoch NICHT Bestandteil der Ablehnungen, und auch der Kreis PB ist diesbezüglich nicht als Aufsichtsbehörde tätig geworden. Es liegen viele Beschwerden von Bürgern vor, die sich vom Schall der WEA gestört fühlen und krank sind.

Selbst ein Gutachten für Etteln, vom Feb.2018, erstellt durch das Gutachter-und Sachverständigenbüro für Umweltmessungen GuSZ, in dem höhere Schallwerte und erhöhte Krankheitsfälle bei einem weiteren Ausbau vorausgesagt werden, findet beim Kreis keine Beachtung.

Nun ist das Gericht in Minden für die windkraftfreundlichen Urteile bekannt, aber erst durch das lange Hinauszögern durch den Kreis Paderborn hat man es den Investoren und dem Gericht leicht gemacht.

Zusätzlich hat der Kreis auch im Prozess keine gute Figur gemacht und letztlich verloren. Ob er sich wirklich mit aller Kraft für Bürger und Natur eingesetzt hat ist schon fraglich, vor allem wenn der Kreis Paderborn den Grund nennt warum er nicht in Revision geht:

Prozessökonomie auf Kosten der Borchener Bürger

Das große Argument nicht in Revision zu gehen liest man in der aktuellen Presse, es ist der freche Hinweis auf die Kosten die solche Prozesse verursachen. Der Kreis Paderborn so scheint es, ist mittlerweile Meister darin die Kosten niedrig zu halten. Das kann man natürlich erreichen indem man Genehmigungen erteilt, statt Ablehnungen. Denn Bürger und Gemeinden klagen weit weniger gegen genehmige Windkraftanlagen als die Investoren gegen Ablehnungen. (Dass die Windindustrie und deren Lobby genau das Gegenteil behaupten zeigt nur die Dreistigkeit der Branche.) Doch der Kreis hat nicht nur eine Verantwortung für den eigenen Haushalt, er muss auch an der Seite der Gemeinden und Bürger stehen sowie Natur und Landschaft für uns alle schützen. Stattdessen bringt er  Pressemitteilungen heraus um sich zu rechtfertigen und vom eigenen Versagen abzulenken.

Momentan scheint es, dass der Kreis die Gemeinde Borchen mit seiner „Sparsamkeit“ verkauft hat.

Kreis Paderborn im Gegenwind bei Veranstaltung in Etteln

Zu der Veranstaltung in Etteln waren deutlich mehr Bürger gekommen als wir erwartet hatten und das obwohl sich der Kreis Paderborn fast 2 Monate Zeit genommen hatte um das Thema des „Kuhhandels“ im öffentlichen Rahmen zu diskutieren. Es waren mehr als 200!
Das Thema des Kuhandels ist in der Bevölkerung also immer noch präsent und der Unmut der Bürger war deutlich spürbar. Hätte der Kreis die Veranstaltung zeitnäher durchgeführt wäre die Beteiligung aber sicher noch größer gewesen. Wir hatten schon früh eine solche Veranstaltung gefordert (hier: Landrat Müller – Schluss mit der Hinterzimmerpolitik und hier: Veranstaltung 9. Sept. in Etteln – der Kreis muss sich rechtfertigen).

Vieles was der Kreis lang und breit vortrug war schon bekannt. Obwohl der Kreis an diesem Abend seine Sichtweise und Handlungsweise so ausführlich erklärte, war sie nicht immer nachvollziehbar.

Die Gemeinde war durch Bürgermeister Allerdissen vertreten, der deutlich mehr Zustimmung erfuhr. Dies lag auch daran, dass der Kreis keine schlüssige Argumentation hatte und häufig alte Sachverhalte deutlich anders dargestellte als der Vertreter der Gemeinde Borchen.

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Interessant war dann aber die Aufstellung der Klageverfahren, die aktuell beim Kreis Paderborn anhängig sind. Sie zeigen, dass die Gerichtsverfahren nicht der Grund für den stockenden Ausbau der erneuerbaren Energien sind.

Die meisten Klagen werden von Investoren bzw. Antragstellern geführt und betreffen unter anderem die artenschutzrechtlichen Auflagen, die man loswerden möchte. Im Gegensatz dazu klagen nur in einem Fall (aufgeteilt in 2 Verfahren) Naturschutzverbände. Die Darstellung, dass Gerichtsprozesse der Naturschutzverbände den Ausbau der Windkraft ausbbremsen würde  ist also eine Erfindung der Windkraftlobby. Dort scheint den Investoren der Artenschutz generell ein Dorn im Auge, den man vor Gericht bekämpft.  Gleichzeitig versucht man durch die Lobby die Öffentlichkeit und Politik hinters Licht zu führen, unter anderem mit dem Ziel den Artenschutz weiter zu lockern. Das ist eine perfide Strategie der Windkraftbranche.

Lichtblick war, dass der Kreis Paderborn die beantragten Windkraftanlagen in Borchen, welche außerhalb von Konzentrationszonen liegen jetzt zügig ablehnen will. Die Bürgerinitiative hatte dies gefordert und hofft, dass die Befürchtungen es könnte so kommen wie in Bad Wünnenberg abgewendet werden können. (siehe auch: Was droht in Borchen – Der Kreis und ein Rückblick nach Bad Wünnenberg)

Beim Schutz des Rotmilans verwies der Kreis Paderborn auf einen stabilen bzw. positiven Trend, was in der Veranstaltung angezweifelt wurde. Tatsächlich sieht auch der NABU für den Kreis Paderborn eine Abnahme.
Vor wenigen Tagen am 5.9.2019 erschien die STELLUNGNAHME, ROTMILAN UND WINDENERGIE. (siehe:
https://www.nabu.de/downloads/vogelschutz/Stellungnahme NABU Rotmilan Artenschutz WEA_Sep2019_final_layouted.pdf)
Darin wird an den Bestandszahlen des Kreis Paderborn dargestellt, dass die Zahlen tatsächlich einen Rückgang zeigen.

Quelle: https://www.nabu.de/downloads/vogelschutz/Stellungnahme%20NABU%20Rotmilan%20Artenschutz%20WEA_Sep2019_final_layouted.pdf
Quelle: https://www.nabu.de/downloads/vogelschutz/Stellungnahme%20NABU%20Rotmilan%20Artenschutz%20WEA_Sep2019_final_layouted.pdf

Warum dies vom Kreis Paderborn immer noch anders interpretiert wird ist nicht nachvollziehbar, vor allem da der Kreis Paderborn und dessen Dezernent Martin Hübner sowie Landrat Manfred Müller bei jeder Gelegenheit betonen, dass sie sich für den Artenschutz einsetzen würden.

Positiv war dann wieder, dass Landrat Müller eine Deckelung des Ausbaus für den Kreis Paderborn als Lösung vorgebracht hatte. Wir fordern, dass der Landrat sich aktiv für diese Deckelung einsetzt und es nicht nur bei Lippenbekenntnissen belässt oder gar weiter für den Ausbau wirbt. Es ist ganz klar, dass der Kreis schon jetzt mehr als genug zum Ausbau erneuerbarer Energie beigetragen hat, auch in der Gemeinde Borchen. Das wurde auch in der Diskussion deutlich: Den Menschen reicht es. Man hat genug Windkraft. Die Belastungen für die Menschen sind schon jetzt zu hoch, und führen zu Erkrankungen und Gesundheitsschäden.

 

 

Was droht in Borchen – Der Kreis und ein Rückblick nach Bad Wünnenberg

Der Ausgangspunkt, wo steht Borchen gerade

Borchen hat einen neuen Flächennutzungsplan.

Mit der Genehmigung durch die Bezirksregierung und Veröffentlichung (nachzulesen im Amtsblatt vom 25.06.) trat der „Teilflächennutzungsplan Windkraft“  in Kraft.

Damit ist jetzt klar geregelt, wo in Borchen Windkraftanlagen gebaut werden können. Nach langer Diskussion und Abwägung wurden von der Gemeinde neue Konzentrationszonen zu den schon vorhandenen ausgewiesen. Die Gemeinde Borchen gibt der Windkraft also den entsprechenden Raum. Wir von der Bürgerinitiative hätten uns einen größeren Schutz der Bürgerinnen und Bürger gewünscht, aber die Gemeinde und der Rat wollten möglichst Rechtssicher planen und haben der Windindustrie z.B. geringere Abstände zur Wohnbebauung zugestanden.

Die Rechtssicherheit

Der Wunsch

Der neue Flächennutzungsplan sollte in erster Linie Rechtssicher sein, das hatten sowohl der Planer Herr Ahn vom Planungsbüro WoltersPartner erklärt, wie auch der Bürgermeister und in den Ratssitzungen auch immer wieder alle Ratsmitglieder. Auch deshalb wurden die Planungen mehrfach angepasst, als Reaktion auf aktuelle Rechtssprechung bei der deutlich wurde, dass einige bisher an Flächennutzungspläne angelegte Maßstäbe vor Gericht plötzlich strenger ausgelegt wurden. So konnten plötzlich Bereiche zum Schutz der Natur, also Naturschutzgebiete nicht mehr als harte Tabukriterien gewertet und damit der Bau von Windkraftanlagen pauschal ausgeschlossen werden. Diese Ergebnisse aus den Urteilen von Bad Wünnenberg, Haltern am See, Westerkappeln, der Stadt Paderborn, Hörstel und Stemwede hat man in den laufenden FNP einbezogen um möglichst hohe Rechtssicherheit zu erreichen.

Das Problem

Bisher sind reihenweise Flächennutzungspläne gekippt worden, teilweise mehrmals hintereinander. So hat es Bad Wünnenberg bereits zwei mal getroffen. Die Stadt Paderborn war im Kreis der aktuellste Fall und ist noch nicht rechtskräftig.

Das Drohpotential durch Klagen der Windindustrie

Folgende Karte zeigt in Rot die beantragten Anlagen. Die Investoren der Windindustrie sind alle auf Klagen vorbereitet. Im Osten von Etteln am Milchweg die 4 Anlagen in Rot, von denen der Kreis Paderborn eine genehmigen wollte (siehe Artikel in der NW oder bei DaWI ). Nördlich von Etteln ein Investor sowie die Borchener Bürgerwind, wobei 2 derer Anlagen in Kirchborchen stehen.
Östlich von Etteln 5 Anlagen von WestfalenWIND, ebenfalls abgelehnt aber beklagt, plus ein weiterer Investor.
Nördlich davon, nahe dem letzten Heller und in der Erweiterung des Gewerbegebiets Borchen ein weiterer Investor mit 5 Anlagen.
Plus weiterer Anlagen in Dörenhagen.

Vom Hasen und dem Igel

Borchen hat einen neuen Flächennutzungsplan (FNP), der die Windkraft auf bestimmte Bereiche konzentriert. Der Rat der Gemeinde hat dies zum Schutz der Bürger, der Natur und der Landschaft beschlossen und gibt gleichzeitige der Windkraft mehr Raum als zuvor. Jedoch sind schon Anträge für Windkraftanlagen außerhalb dieser Flächen beim Kreis Paderborn eingereicht worden. Diese wurden vorerst zurückgestellt solange der neue Flächennutzungsplan noch in der Planung war.
Mit der Genehmigung des FNP durch die Bezirksregierung und Verkündung wird dieser rechtskräftig und alle geplanten Windindustrieanlagen die außerhalb der Konzentrationszonen liegen müssen abgelehnt werden.

Ein Blick zurück auf die Geschehnisse nach dem Fall des FNP von Bad Wünnenberg zeigen wie man mit Hilfe des Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde die Gemeinden im Stich lässt. Es ist ein böses Spiel, wie das Rennen vom Hasen und dem Igel.
Mit dem neuen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Wünnenberg lehnte der Kreis Paderborn nicht etwa alle Anträge außerhalb von Konzentrationszonen ab, sondern einer der Investoren reichte Klage gegen den FNP ein und die Genehmigungsbehörde wartete bei allen Anträgen auf den Ausgang des Urteils, die Anträge wurden nicht weiter bearbeitet. Wegen Fehlern in der Planung der Stadt (die sich an die Vorgaben aus Detmold hielt) kippte das Gericht den neuen FNP. Danach erklärte der Kreis Paderborn sehr schnell, dass er keine Wahl hätte als nun die ausstehenden Anträge zu genehmigen. Nachdem die Anträge lange Zeit nicht bearbeitet wurden, weil man vom Kreis Paderborn abwartete musste es im Anschluss schnell gehen – mit der Begründung dass man zügig handeln müsse wenn die Anträge vollständig seien und den Investoren sonst Verluste drohten.

Dieses Spiel vom Hasen und Igel ist typisch für die Flächennutzungsplanung im Kreis Paderborn. Die Kommunen als die Hasen versuchen in langen Verfahren rechtssichere Flächennutzungspläne zu erstellen und während man auf dem Weg zum  Ziel ist, bringen die Investoren ihre eigenen Anträge in Stellung.  Wenn die Gemeinden dann am Ziel sind, geht es plötzlich schnell, die Investoren springen aus den Büschen und rufen „Bin schon hier“. Der FNP wird gekippt und der Kreis Paderborn genehmigt schon lange beantragte Anlagen. Das geht dann so schnell, dass die Gemeinden nicht einmal mehr die Chance haben ein neues Rennen zu starten und den FNP zu überarbeiten. Wie beim Hasen und dem Igel stirbt die Gemeinde wenn sie sich von den Investoren, dem Gericht und  und dem Kreis Paderborn hin und her hetzen lässt.

Dieses Spiel darf sich in Borchen nicht wiederholen. Allerdings stehen die Zeichen schlecht. Der Kreis Paderborn hat schon bevor die Gemeinde mit dem FNP am Ziel war versucht ihr ein Bein zu stellen, mit dem Deal vor dem VG Minden mit WestfalenWind. Was soll da erst werden, sollte der FNP gekippt werden?

Resümee

Der Kreis Paderborn muss zuerst die Belange seiner Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger im Blick haben. Bei seinen Entscheidungen hat er Spielräume, die er jedoch immer wieder zu Lasten der Bürger und Gemeinden und zuallererst zu Gunsten der Investoren genutzt hat. Das ist unfair und untergräbt die Arbeit der Gemeinden, die mit Hilfe der Bezirksregierung Detmold aktiv ihre Interessen durch Planung gestalten und Bürgerinnen und Bürger schützen sowie die Natur und Landschaft bewahren wollen, sich aber gleichzeitig der Windkraft nicht verschließen. Der Kreis darf das Spiel der aggressiven Windkraft-Investoren nicht auch noch aktiv unterstützen. Anlagen müssen abgelehnt werden, wenn sie nicht in Konzentrationszonen liegen! Die Möglichkeit hat der Kreis Paderborn, Landrat Müller muss dies endlich ehrlich zugeben und er muss  nur wollen. Entsprechende Anlagen müssen endlich im Sinne der Bürger abgelehnt werden, Basta.

Gericht hebt 11 Windrad-Genehmigungen auf – ein Zeichen für den Artenschutz

Verwaltungsgericht Arnsberg gibt NABU Recht: Kompletter Windpark bei Marsberg-Meerhof wegen Verstoß gegen Umweltverträglichkeit, Bauplanungsrecht und Naturschutzrecht untersagt.

Der bereits fast fertig gebaute Windpark im Sauerland bei Marsberg-Meerhof ist laut Gericht nicht genehmigungsfähig. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg stellte fest, dass ein erhöhtes Tötungsrisiko für verschiedene bedrohte Vogelarten besteht, das durch die angebotenen Ausgleichsmaßnahmen nicht kompensiert werden könne.

Bereits im Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg dem NABU Recht gegeben und einen Baustopp für die Windenergieanlagen bei MArsberg verhängt. Das Urteil ist großer Erfolg für den Artenschutz und ein Signal, dass Deutschland beim Thema Windenergie vielleicht doch noch nicht komplett aus dem Artenschutz ausgestiegen ist.

Wiesenweihe, Rotmilan, Mornellregenpfeifer und Wachtel sind durch den Windpark gefährdet – insebsondere Wiesenweihe und Rotmilan seien stark bedroht.

Diese Greifvögel haben kaum eine Chance zwischen Windrädern zu überleben, denn sie fokussieren sich im Flug auf den Boden, um Beute zu erspähen – dabei bemerken sie nicht, dass von vorne eine tödliche Gefahr droht. Die majestätischen Greife werden dann auf grausame Weise von den Rotoren zerfetzt und in Stücke gerissen.

Stets wird von der Windkraft-Lobby behauptet, dass Rotoren von Windenergieanlagen keine Gefahr für Rotmilan, Wiesenweihe und Co. seien – das ist angesichts des grausamen Todes der stark bedrohten Vögel äußerst zynisch.

Funde zerfetzter Rotmilane können im Grunde immer nur zufällig erfolgen. Die Rotmilane kommen erst im März aus den Winterquartieren aus Spanien zu uns zurück, dann beginnt hier das Vegetationswachstum – wie sollen tote Rotmilane gefunden werden, die mitten in ein Weizenfeld fallen? Dort  werden sie einfach nicht entdeckt – hinzu kommt, dass Aasfresser die Kadaver vertilgen oder wegschleppen. So ist es also fast unmöglich, von Frühjahr bis Herbst das ganze Ausmaß des Rotmilan-Sterbens zu dokumentieren.

Endlich entscheidet ein Gericht in NRW mal wieder zu Gunsten des Artenschutzes und zumindest für den Versuch, unsere letzten Rotmilane zu schützen – aber natürlich wird der Betreiber, die Windpark Himmelreich GmbH & Co. KG in Berufung gehen.

Aktuell können die unfertig gebauten Türme der Windräder als Mahnmal bei Marsberg-Meerhof besichtigt werden.

 

Umzingelung

Umzingelung der Orte in Borchen

Viele Ortschaften im Kreis Paderborn sind von Windindustrieanlagen umzingelt. In Borchen sind weitere Anlagen auch außerhalb von ausgewiesenen Konzentrationszonen beantragt und teilweise in einem höchst umstrittenen Verfahren vom Kreis genehmigt worden. Die Klagen der Gemeinde Borchen sind nach mehreren skandalösen Ratssitzungen zurückgenommen worden.

Was ist Umzingelung bzw. Umfassungswirkung?

In der letzten Präsentation zur Flächennutzungsplanung hat der Stadtplaner, Herr Ahn die Umfassungswirkung auf die Ortsteile Etteln und Dörenhagen vorgestellt. Eine überschlägige Umfassungswirkung ist in den PDFs und der Präsentation unter borchen.de abrufbar. Ausgehend von den dort genutzten Kriterien für diese überschlägige Umfassungswirkung hat die Bürgerinitiative die Umfassung in den folgenden Karten für die gebauten und beantragten Windindustrieanlagen in 5 km Radius berechnet, daher unterscheiden sich diese von denen vom Planungsbüro WoltersPartner.

Die Flächen der Bürgerwind Borchen GbR sind in den ersten beiden Karten nicht berücksichtigt. Weiter unten haben wir auch diese Flächen mit einbezogen. Dörenhagen und Etteln sind dann komplett umschlossen.

Dörenhagen


In Dörenhagen sieht es schon jetzt schlecht aus. Mit einem verbleibenden Winkel von etwa 92° ist die Umzingelung fast vollständig. Die umstrittenen Anlagen in Etteln haben zu einer deutlichen Verschlechterung geführt.

Etteln


Etteln hat im Norden eine freie Sichtachse, die den Kriterien noch genügt. Würde der Bürgerwindpark realisiert wäre Etteln ebenfalls, genau wie dann auch Dörenhagen vollständig umzingelt.

Erklärungen und Hinweise

Die Umzingelung wird mit Orange für zugebaute oder verplante Bereiche, Blau für noch offene Sichtachsen angezeigt. Es wird ähnlich wie vom Planungsbüro WoltersPartner ein 5 km Bereich (Maximale visuelle Wirkzone nach NOHL) von der Ortsmitte angenommen. Dies ist nur eine grobe Schätzung, nur ein Gutachten kann die tatsächliche Umzingelung klären.

Per Klick auf das Diagramm können weitere Informationen angezeigt werden.

Kriterien

Die bedrängenden Wirkung von Windindustrieanlagen soll durch Abstandsregelungen vermindert werden, bei der Umzingelung geht es um den Schutz des freien Blicks in die Landschaft und der Verhinderung einer „bedrohlichen und erdrückenden Wirkung“ die sich aus der Umfassung ergibt.
Dazu gibt es mehrere Urteile, unter andrem das vom OVG Magdeburg (16.03.2012) . In dem Urteil wird als Grundlage das Gesichtsfeld des Menschen (entspricht 180°) angenommen, in dem dieser Bewegungen der Rotoren oder das Blinken der Signallampen unwillkürlich wahrnimmt und die Aufmerksamkeit in Richtung dieser Anlagen richtet. Das OVG Magdeburg hat eine Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes bis zu 2/3 (entspricht 120°) als zumutbar bewertet. Darauf stützen sich die Kriterien, dass Ortschaften mindestens einen Bereich von 120° frei von Windindustrieanlagen halten müssen. Falls dies nicht durch einen Korridor möglich ist können auch zwei Bereiche von 60°, dem sogenannten Fusionsblickfeld bei dem ein Mensch räumlich sehen kann freigehalten werden. Bereiche unter 60° bieten keinen freien Blick in die Landschaft, da sie nicht als freier Korridor wahrgenommen werden.

Komplette Umzingelung durch „Bürgerwindpark“

In den folgenden Karten wurden die Projektflächen der Bürgerwind Borchen GbR berücksichtigt. Die Umzingelung ist dann in den Orten Dörenhagen und Etteln vollkommen geschlossen. Berücksichtigt werden wie oben alle offiziell geplanten, gebauten und genehmigten Windindustrieanlagen. Zusätzlich die Windvorrangzonen und das Projektgebiet „Bürgerwindpark“ wie es damals in der Tagespresse veröffentlicht wurde.

Dörenhagen

Dörenhagen ist jetzt komplett umzingelt, die letzte kleine freie Sichtachse von nur 92° nach Westen wäre zugebaut.

Etteln

Etteln hat im Norden ebenfalls die letzte freie Sichtachse verloren und wäre genau wie Dörenhagen vollständig umzingelt.

 

2.000m Windrad-Abstand in Bayern nun vorgeschrieben – warum nicht in NRW??

In Bayern müssen Windräder 10mal soweit von Wohngebieten entfernt sein wie sie hoch sind. Ein Windrad mit einer Höhe von jetzt üblichen 220m muss in Bayern 2200m entfernt von den nächsten Wohnhäusern sein. Dies wurde im November 2014 beschlossen. Dagegen klagten 2 grüne Politiker, womit sie aber gescheitert sind: der 10fache Abstand der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung wurde vom Landesverfassungsgericht Bayern bestätigt und muss damit für alle Windräder nun eingehalten werden.

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