Einwendung gegen den Antrag zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windkraftanlagen an der A33

Wieder liegen dem Kreis Paderborn neue Anträge für den Bau von Windkraftanlagen in Borchen vor. Die Windkraft-Investoren sind mit Borchen noch lange nicht fertig… Anträge werden munter weiter eingereicht, obwohl Borchen gerade einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) aufstellt und Genehmigungen in dieser Zeit nicht erteilt werden (sollten).

Die geplanten 5 Windenergieanlagen der Planungsgemeinschaft A33 GbR sollen entlang der A33 in unmittelbarer Nähe zum  Gewerbepark Borchen entstehen.

Geplante Windenergieanlagen an der A33

Mit einer Gesamthöhe von 238,55 Metern wären sie weit über die Gemeinde Borchen hinaus sichtbar. Erhebliche Probleme wie Schall und Infraschall, sowie Beeinträchtigung des Sichtfeldes, Schattenwurf und nächtliches Blinken sind das Resultat. Dazu kommt eine erhebliche Beeinträchtigung der Natur. Die geplanten Windindustrieanlagen sind eine Gefahr für die seltenen und streng geschützten Vögel im Projektgebiet. Aus Gründen des Artenschutzes muss dies zu einer Ablehnung der Anlagen führen, etwas anderes ist nicht zu verantworten.

Auch vor Kulturgütern machen die Planer keinen Halt. Die Wallburg bei Gellinghausen (auch Hünenburg genannt) ist eine der am besten erhaltenen Anlagen ihrer Art in Westfalen. Die erste Befestigungsphase entstand während der vorrömischen Eisenzeit (3./2. Jahrhundert v. Chr.). In diesem Bereich ist der Bau von zwei WKA (Nr. 1 und 2) geplant.

Öffentliche Bekanntmachung zu den Anlagen

BKM-42340-18-Auslegung-EOeT

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Borchen und der Nachbargemeinden,

schreiben Sie Einwendungen gegen die Anlagen. Teilen  Sie dem Kreis Paderborn mit, welche Bedenken Sie haben.

Einwendungen müssen schriftlich erfolgen und sind an den Landrat zu richten.

Kreis Paderborn
Der Landrat
Aldegreverstr. 10-14
33102 Paderborn

Als Betreff sollten die Anlagen genannt werden auf die sich die Einwendung beziehen.

Einwendung gegen den Antrag zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windkraftanlagen, Az.: 66.3/42340-18-600 in Borchen – Kirchborchen, der Planungsgemeinschaft A33 GbR, Technologiepark 31, 33100 Paderborn

Das Schreiben bedarf keiner besonderen äußeren Form. Inhaltlich sollten Sie deutlich machen, welche Einschränkungen und Folgen Sie durch die Errichtung von weiteren Windkraftanlagen in Borchen für sich persönlich, für ihre Mitmenschen, für die Natur usw. erwarten.

Die Einwendungen müssen bis zum 18. Februar 2019 beim Kreis eingegangen sein – Abgabe ist auch möglich im:

Bürgerbüro Borchen, Unter der Burg 1, 33178 Borchen

Hier gibt es einen Musterbrief und Textbausteine, die Sie bei Ihrem Schreiben verwenden können

Landrat Musterbrief-A33

Textbausteine Einwendung