2.000m Windrad-Abstand in Bayern nun vorgeschrieben – warum nicht in NRW??

In Bayern müssen Windräder 10mal soweit von Wohngebieten entfernt sein wie sie hoch sind. Ein Windrad mit einer Höhe von jetzt üblichen 220m muss in Bayern 2200m entfernt von den nächsten Wohnhäusern sein. Dies wurde im November 2014 beschlossen. Dagegen klagten 2 grüne Politiker, womit sie aber gescheitert sind: der 10fache Abstand der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung wurde vom Landesverfassungsgericht Bayern bestätigt und muss damit für alle Windräder nun eingehalten werden.

Warum müssen Windräder in NRW auf 600m an Wohnhäuser heranrücken??

Warum ignoriert die rot-grüne NRW-Landesregierung  den Willen großer Teile der Bevölkerung komplett? Jener Bevölkerungsteile, die am meisten vom ungezügelten Ausbau der Windenergie betroffen sind. Was soll das??

Wir Menschen in den Regionen, die der Energiewende rücksichtslos geopfert werden sollen, verlangen von unserer NRW Landesregierung einen längst überfälligen Schutz unserer kommunalen Selbstbestimmung, unserer Gesundheit und Lebensqualität – ganz zu Schweigen vom Schutz bedrohter Vogelarten und Fledermäuse, die von den Winrädern zerfetzt werden.