Umzingelung

Umzingelung der Orte in Borchen

Viele Ortschaften im Kreis Paderborn sind von Windindustrieanlagen umzingelt. In Borchen sind weitere Anlagen auch außerhalb von ausgewiesenen Konzentrationszonen beantragt und teilweise in einem höchst umstrittenen Verfahren vom Kreis genehmigt worden. Die Klagen der Gemeinde Borchen sind nach mehreren skandalösen Ratssitzungen zurückgenommen worden.

Was ist Umzingelung bzw. Umfassungswirkung?

In der letzten Präsentation zur Flächennutzungsplanung hat der Stadtplaner, Herr Ahn die Umfassungswirkung auf die Ortsteile Etteln und Dörenhagen vorgestellt. Eine überschlägige Umfassungswirkung ist in den PDFs und der Präsentation unter borchen.de abrufbar. Ausgehend von den dort genutzten Kriterien für diese überschlägige Umfassungswirkung hat die Bürgerinitiative die Umfassung in den folgenden Karten für die gebauten und beantragten Windindustrieanlagen in 5 km Radius berechnet, daher unterscheiden sich diese von denen vom Planungsbüro WoltersPartner.

Die Flächen der Bürgerwind Borchen GbR sind in den ersten beiden Karten nicht berücksichtigt. Weiter unten haben wir auch diese Flächen mit einbezogen. Dörenhagen und Etteln sind dann komplett umschlossen.

Dörenhagen


In Dörenhagen sieht es schon jetzt schlecht aus. Mit einem verbleibenden Winkel von etwa 92° ist die Umzingelung fast vollständig. Die umstrittenen Anlagen in Etteln haben zu einer deutlichen Verschlechterung geführt.

Etteln


Etteln hat im Norden eine freie Sichtachse, die den Kriterien noch genügt. Würde der Bürgerwindpark realisiert wäre Etteln ebenfalls, genau wie dann auch Dörenhagen vollständig umzingelt.

Erklärungen und Hinweise

Die Umzingelung wird mit Orange für zugebaute oder verplante Bereiche, Blau für noch offene Sichtachsen angezeigt. Es wird ähnlich wie vom Planungsbüro WoltersPartner ein 5 km Bereich (Maximale visuelle Wirkzone nach NOHL) von der Ortsmitte angenommen. Dies ist nur eine grobe Schätzung, nur ein Gutachten kann die tatsächliche Umzingelung klären.

Per Klick auf das Diagramm können weitere Informationen angezeigt werden.

Kriterien

Die bedrängenden Wirkung von Windindustrieanlagen soll durch Abstandsregelungen vermindert werden, bei der Umzingelung geht es um den Schutz des freien Blicks in die Landschaft und der Verhinderung einer „bedrohlichen und erdrückenden Wirkung“ die sich aus der Umfassung ergibt.
Dazu gibt es mehrere Urteile, unter andrem das vom OVG Magdeburg (16.03.2012) . In dem Urteil wird als Grundlage das Gesichtsfeld des Menschen (entspricht 180°) angenommen, in dem dieser Bewegungen der Rotoren oder das Blinken der Signallampen unwillkürlich wahrnimmt und die Aufmerksamkeit in Richtung dieser Anlagen richtet. Das OVG Magdeburg hat eine Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes bis zu 2/3 (entspricht 120°) als zumutbar bewertet. Darauf stützen sich die Kriterien, dass Ortschaften mindestens einen Bereich von 120° frei von Windindustrieanlagen halten müssen. Falls dies nicht durch einen Korridor möglich ist können auch zwei Bereiche von 60°, dem sogenannten Fusionsblickfeld bei dem ein Mensch räumlich sehen kann freigehalten werden. Bereiche unter 60° bieten keinen freien Blick in die Landschaft, da sie nicht als freier Korridor wahrgenommen werden.

Komplette Umzingelung durch „Bürgerwindpark“

In den folgenden Karten wurden die Projektflächen der Bürgerwind Borchen GbR berücksichtigt. Die Umzingelung ist dann in den Orten Dörenhagen und Etteln vollkommen geschlossen. Berücksichtigt werden wie oben alle offiziell geplanten, gebauten und genehmigten Windindustrieanlagen. Zusätzlich die Windvorrangzonen und das Projektgebiet „Bürgerwindpark“ wie es damals in der Tagespresse veröffentlicht wurde.

Dörenhagen

Dörenhagen ist jetzt komplett umzingelt, die letzte kleine freie Sichtachse von nur 92° nach Westen wäre zugebaut.

Etteln

Etteln hat im Norden ebenfalls die letzte freie Sichtachse verloren und wäre genau wie Dörenhagen vollständig umzingelt.