Wer steuert die Windkraftnutzung in Borchen?

Borchen steht erneut vor der Herausforderung die Windkraftnutzung in der eigenen Gemeinde zu steuern und in geregelte Bahnen zu lenken.

Der letzte Flächennutzungsplan ist erneut von der Windindustrie kaputt geklagt worden, wobei die Verhandlung vor dem VG Minden teilweise kuriose Züge hatte. Danach hatte der Rat der Gemeinde am 18.02.2020 einstimmig beschlossen einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen.

Nur reden oder Ausbau vorantreiben, was ist das Ziel?

Der neue Bürgermeister Gockel hatte in der Ratssitzung am 11.3.2021 eine Vorlage eingebracht die es ihm erlauben würde Gespräche mit den „ortsansässigen Windenergieanlagenbetreiben“ zu führen. Im Wortlaut heißt es im Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Borchen beauftragt den Bürgermeister in Bezug auf das weitere Vorgehen zur Erstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie Gespräche mit den ortsansässigen Windenergieanlagenbetreiben zu führen. In seinen Gesprächen ist er angehalten, Lösungen für die Steuerung und den Ausbau der Windenergie zu erarbeiten.

aus der Verwaltungsvorlage Nr. 013/2021 für den Rat der Gemeinde Borchen

Auffällig ist, dass es um Lösungen für die Steuerung und den Ausbau der Windenergie gehen soll. Also nicht um die Steuerung des Ausbaus, sondern Bürgermeister Gockel möchte nach dem Wortlaut dieser Beschlussvorlage offenbar den weiteren Ausbau vorantreiben. Auffällig ist weiter, dass er angehalten ist, in diesen Gesprächen Lösungen zu erarbeiten. Der Bürgermeister wird also legitimiert gemeinsam mit Windanlagenbetreibern Lösungen zu erarbeiten, oder anders ausgedrückt, Windanlagenbetreiber arbeiten mit an der Steuerung der Windkraft in der Gemeinde?

Dazu würden auch die im Artikel des Westfälischen Volksblatt vom Samstag den 6.März 2021 vom Bürgermeister genannten Zielen passen, nach denen es der Gemeinde darum ginge die Wertschöpfung der Windenergie zu nutzen, dazu später mehr.
Die Beschlussvorlage wurde mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP und FWB angenommen.

Abstimmung rechtswidrig?

Bemerkenswert ist dabei, dass sich nur ein Ratsmitglied für befangen erklärt und aus den Beratungen und der Abstimmung zurückgezogen hat.
Dabei ist bekannt, dass von einem weiteren Ausbau der Windindustrie in Borchen mehrere anwesende Ratsmitglieder profitieren könnten.

In §18 der Gemeindeordnung in NRW ist geregelt wann ein Ratsmitglied weder beratend noch entscheidend mitwirken darf.
Bei der Abstimmung haben aber Landbesitzer bzw. Angehörige von Landbesitzern von Flächen im Außenbereich und damit von möglicherweise für den Bau von Windkraftanlagen in Frage kommenden Flächen mit beraten und abgestimmt. Das ist aber nicht erlaubt, vielmehr muss jemand der annehmen muss von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein den Ausschließungsgrund unaufgefordert anzeigen und den Sitzungsraum verlassen.
Es ist höchst irritierend wie solch sensible Abstimmungen durch Mitglieder des Rates die eigene Interessen verfolgen, ignoriert werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass im benachbarten Paderborn Vorstöße unternommen werden in mehreren Gremien Mitarbeiter von WestfalenWIND zu platzieren und dies zurecht für Empörung sorgt wird in Borchen in nicht ganz so offensichtlicher Weise versucht die Interessen zu beeinflussen. Wir sind der Meinung, dass der Bürgermeister jetzt überprüfen muss wer bei dieser Beratung befangen war und somit die Abstimmung beeinflusst hat. Die Abstimmung ist aus unserer Sicht rechtswidrig, da bei der Beratung Einfluss auf das Abstimmungsverhalten genommen wurde und die Abstimmung ohne die befangenen Ratsmitglieder die ihre Eigeninteressen vertreten anders ausgefallen wäre.

Spaltung der Gemeinde

An den Vorgängen wird klar, dass die Gemeinde weiter von der Windindustrie gespalten wird. Die Einmischung in die Politik wird von einigen für ihre Eigeninteressen missbraucht und die Bürger verlieren das Vertrauen in die Politik.
Es ist bedauerlich, dass Bürgermeister Gockel es nicht schafft diese Kluft zu schließen und seine Initiativen einseitig die vielen Bedenken der Bürger nicht aufgreift. Wir erinnern dabei an das Bürgerbegehren, das in kürzester Zeit über 2000 Unterschriften erreichte und damit das benötigte Quorum weit überschritten hatte. Damals war es nicht zum Bürgerentscheid gekommen, weil Rechtsanwälte von WestfalenWIND dem Begehren die Grundlage entzogen. Die Vorgänge von damals haben viele auch heute noch im Hinterkopf wenn es darum geht dass jetzt Gespräche mit denen geführt werden sollen, die damals den Ratsmitgliedern mit persönlichem Schadensersatz drohten und Flächennutzungspläne kaputt klagen und die offenbar für den eigenen Profit alle Mittel einsetzen.

Ohne Gegenleistung

Im letzten Absatz „Ziel der Gespräche“ des Zeitungsartikel des WV vom 6. März 2021 erläutert Bürgermeister Gockel was er sich von den Gesprächen verspricht. Was dort zu lesen ist hat allerdings wenig mit dem oben zitierten Beschlussvorschlag zu tun. Es geht ums Geld. Die Gemeinde wolle die „Wertschöpfung der Windenergie“ nutzen, ebenso von „finanzieller Beteiligung“ ist die Rede. Natürlich wird Gockel mit „Es gibt keine Gegenleistung.“ zitiert.
Also Geld von den Betreibern erbitten ohne Gegenleistung? Dann noch nebenbei Lösungen für die Steuerung und den Ausbau der Windenergie erarbeiten? Wer das nicht mindestens merkwürdig findet lebt wohl hinter dem Mond. Warum stand denn im Beschlussvorschlag nichts dazu? Hat sich der Bürgermeister in der Zeitung verplappert und mehr gesagt als er wollte? Klar ist jedenfalls, dass dadurch mindestens der Eindruck der Intransparenz entsteht, aber viel schlimmer noch des Misstrauens was hinter diesen Gesprächen steckt geschürt wird. Schon bisher war es ein beliebtes Mittel der Windindustrie, durch Stiftungen und Geldversprechen Einfluss auf Vereine und Gemeinschaften zu nehmen, dadurch aber auch die Spaltung voranzutreiben und die Betroffenen und Kritiker zu isolieren. Geld und Begehrlichkeiten sind aber kein Maßstab wenn es um den Schutz der Gesundheit und der Umwelt geht.
Eins ist doch ganz klar, die vom Bürgermeister angeführte finanzielle Beteiligung von Kommunen nach Paragraf 36k EEG hat nichts mit dem Flächennutzungsplan zu tun, schon alleine dass der Bürgermeister dies im Zeitungsartikel in diesem Zusammenhang erwähnt ist kein gutes Zeichen dafür, dass die Gemeindeverwaltung ihre gemeindliche Selbstbestimmung und den Rat als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt.

Und wieder grüßt das Murmeltier

Dem Kreis Paderborn liegt ein erneuter Antrag der Planungsgemeinschaft A33 GbR für den Bau zweier Windindustrieanlage vor.

„Die erneute öffentliche Auslegung des Vorhabens zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Borchen – Kirchborchen erfolgt aufgrund der Verschiebung der Standorte der im Antrag bezeichneten WEA 03 und WEA 05 vom Typ Nordex N149 in Borchen, Gemarkung Kirchborchen, Flur 7, Flurstücke 65, 66, 96 (WEA 03) und Flur 1, Flurstück 186 (WEA 05). „

BKM-ern.Auslegung-42340-18

Beantragte Anlagen (P) an der A33

Die detaillierten Gründe für die Verschiebung werden nicht genannt, die öffentliche Auslegung des Kreises Paderborn sagt dazu, es wären öffentliche Belange, ohne dass dazu nähere Angaben gemacht werden.

Die 2 Anlagen (P) waren bereits Bestandteil einer Erörterung im Februar 2019, drei der Anlagen (G)wurden, wie im Amtsblatt 24 vom 13. Mai 2020 des Kreis Paderborn veröffentlicht, bereits genehmigt.

2019 wurden 5 Anlagen mit einer Gesamthöhe von 238,55 m beantragt. Die 2 Anlagen des aktuellen Antrags haben jetzt scheinbar eine Höhe von 199,5 m. Von den bisher 3 genehmigten Anlagen sind 2 Anlagen ebenfalls höhenreduziert (199,5 m) genehmigt worden.

Zusammengefasst heißt das, dass Erörterung 2019 und die Genehmigung Mai 2020 unterschiedliche Anlagen beschreiben. Somit sind die u.a. im Februar 2019 vorgelegten Gutachten zu Schallemissionen und Schattenwurf mit anderen Voraussetzungen gemacht worden. Über diese Tatsache wurde die Öffentlichkeit erst mit Veröffentlichung der Genehmigung informiert.

Natürlich liegen diese Anlagen außerhalb der im verabschiedeten Flächennutzungsplan der Gemeinde Borchen ausgewiesenen „Wind-Vorrangzonen„.

Wir können nur wiederholen: IM DUTZEND BILLIGER ist das Motto der Zulassungsbehörde – als ob das Umweltamt des Kreises Paderborn Treuepunkte sammelt … für was auch immer und von wem auch immer.

Abschließend sei noch angemerkt, mit welcher Einstellung der Kreis Paderborn das Thema bearbeitet:

In der öffentlichen Auslegung heißt es:

Einwendungen gegen die Verschiebung der Anlagenstandorte können …. bis einschließlich … 14.09.2020 schriftlich … erhoben werden.

Für den Kreis Paderborn scheint die Genehmigung außer Frage zu sein, es scheint, dass es nur noch um die „Verschiebung“ geht. Wer oder was hier verschoben wird – darüber bilde sich jeder sein Urteil.

Was wir ja auch wissen, ist:

Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier sind dem Kreis egal.

Daher – Auf ein Neues? Eben NICHT!!!

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Borchen und der Nachbargemeinden!

Teilen Sie dem Kreis Paderborn mit, welche Bedenken Sie haben gegen die Errichtung der Anlagen– dokumentieren Sie Ihre/Eure berechtigten Einwendungen gegen die Anlagen! Diese Einwendungen müssen schriftlich erfolgen und sind an den Landrat zu richten.

Kreis Paderborn
Der Landrat
Aldegreverstr. 10-14
33102 Paderborn

Als Betreff sollten die Anlagen genannt werden, auf die sich die Einwendung beziehen.

Betreff: Einwendung gegen den Antrag zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen der Planungsgemeinschaft A33 GbR, Technologiepark 31, 33100 Paderborn, an der A33, Gemarkung Kirchborchen, Flur 7, Flurstücke 65, 66, 96 (WEA 03) und Flur 1, Flurstück 186 (WEA 05).

Das Schreiben bedarf keiner besonderen äußeren Form. Inhaltlich sollten Sie deutlich machen, welche Einschränkungen und Folgen Sie durch die Errichtung von weiteren Windindustrielagen in Borchen für sich persönlich, für Ihre Mitmenschen, für die Natur usw. erwarten.

Einwendungen können bis einschließlich 14.09.2020 schriftlich beim Kreis Paderborn oder elektronisch unter fb66@kreis-paderborn.de erhoben werden – die Abgabe ist auch möglich im:

Bürgerbüro Borchen, Unter der Burg 1, 33178 Borchen

Der Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen wird durch die Ge-
nehmigungsbehörde zunächst auf den 20.10.2020 ab 09.30 Uhr anberaumt.

Hier gibt es einen Musterbrief und Textbausteine, die Sie bei Ihrem Schreiben verwenden können.

Musterbrief

Textbausteine Einwendung

Rechtssichere Planung nach der Vorstellung von Westfalenwind

Aktuell vertritt WestfalenWind in der Presse die Auffassung, dass Städte und Gemeinden die Schuld an gekippten Flächennutzungsplänen trügen. Dies klingt wie Spott und Hohn für die Menschen vor Ort.

siehe Presseartikel NW vom 6. Juli 2020

In Borchen war es auch das Unternehmen WestfalenWind, welches zuerst Anlagen außerhalb des Flächennutzungsplans beantragte und dann klagte. Das ist Profitmaximierung auf Kosten der Gesundheit der Bürger und der Natur. Immer wieder stehen Hiobsbotschaften über neue Windindustrieanlagen in der Zeitung, die die Menschen krank machen, und den Rotmilanbestand dezimieren. WestfalenWind ist einer der Treiber dieser falschen und maßlosen Entwicklung, welche mit der Ausrichtung auf maximalen Profit die Arbeit in den Gemeinderäten nur noch als Störfaktor sieht und Gemeinwohl alleine an Ausbauzahlen misst. Selbstbestimmungsrecht der Gemeindeverwaltung und die Unabhängigkeit der Gemeinderäte und damit der Bürger scheinen ein Fremwort für WestfalenWind zu sein.

Wer die Entwicklung rund um den Flächennutzungsplan in Borchen verfolgt hat, wird sich erinnern, dass WestfalenWind seinerzeit faktisch ein Bürgerbegehren mit seinen Anwälten verhindert hat. Innerhalb weniger Tage waren in Borchen mit wenigen Helfern die nötigen fast 2500 Unterschriften gesammelt worden.

WestfalenWind drohte den Ratsmitgliedern – den frei gewählten Bürgervertretern – mit Schadensersatz und setzte sie mit diesem Drohgebärden massiv unter Druck. Dies alles zeigt, mit welchen Mitteln WestfalenWind bereit ist, seine Ziele gegen alle Widerstände durchzusetzen.

Dass man jetzt den schwarzen Peter den Gemeinden zuschieben möchte, ist der Gipfel der Frechheit. Dies könnte nur dadurch übertroffen werden, indem man den Gemeinden auch noch seine Dienste als Planer anbietet.

Die Gemeinde Borchen hatte jedenfalls mit dem Planungsbüro Wolters und Partner aus Coesfeld einen renommierten Planer mit der Erstellung des Flächennutzungsplans beauftragt und war dabei auch Kompromisse eingegangen und hatte mehr Flächen ausgewiesen als zuvor. Sogar eine erneute Offenlegung zur Anpassung an aktuelle Rechtsprechung hatte der Rat beschlossen, um möglichst rechtssicher zu bleiben, auch auf Empfehlung der Bezirksregierung Detmold.

Eine rechtssichere Planung? – Schuld am Scheitern ist die Gemeinde? Mitverschuldet durch den Landesentwicklungsplan 2019 der NRW-Landesregierung, der laut WestfalenWind rechtswidrig sei?

So einfach wie es WestfalenWIND darstellt ist es nicht. Der Rechtsanwalt der Gemeinde von der Kanzlei Wolter und Hoppenberg hat in der öffentlichen Sitzung am 21. Januar berichtet, wie das Verwaltungsgericht Minden das Urteil begründet hat. Dabei waren mehrere Punkte die den Rechtsanwalt und die Ratsmitglieder überrascht haben, weil sie bisher nie so ausgelegt wurden. Dabei wurde aber eines deutlich: Im Grunde muss die Privilegierung für Windkraftanlagen (§ 35 Abs 1 BauGB) im Außenbereich zurückgenommen werden, sonst können Städte und Gemeinden bei den immer schärferen Maßstäben der Gerichte nie zu einer rechtssicheren Planung kommen.

Bisher ist jeder beklagte Flächennutzungsplan in NRW vor Gericht gekippt worden. Wenn WestfalenWIND jetzt also suggeriert: „Kommunen können bei Windkraft rechtssicher planen“ ist dies nur pure Provokation. Man versucht die Gemeinden zu spalten aus der Bestrebung dass der Windkraftnutzung maximaler Raum gegeben werden soll, ohne Rücksicht auf Natur und die Gesundheit der Anwohner, also minimale Abstände zur Wohnbebauung. Denn offenbar würde ein Plan nur dann halten, wenn er nicht beklagt würde. Solche Gedanken aber würden Betroffene verhöhnen, alle jene die schon jetzt durch den exzessiven Ausbau der Windkraft krank geworden sind und wären unverantwortlich gegenüber denen, die noch gesund sind weil bei ihnen noch kein Windrad „im Garten“ steht.

Die Privilegierung für Windkraftanlagen muss gestrichen werden! Weg mit § 35 Abs 1 BauGB!

Einwendungen gegen den Bau einer Windindustrieanlage am Ettelner Höhenweg

Dem Kreis Paderborn liegt für Etteln ein neuer Antrag für den Bau einer Windindustrieanlage vor.

Anträge werden außerhalb der im von der Gemeinde Borchen verabschiedeten und vom Flächennutzungsplan der Gemeinde ausgewiesenen Vorrangzonen munter weiter eingereicht – und wie wir es gerade erleben, ebenso munter erteilt der Kreis Paderborn die Genehmigungen.

„Einwendungen gegen den Bau einer Windindustrieanlage am Ettelner Höhenweg“ weiterlesen

Windkraftanlagen – der Feldversuch am Menschen im Kreis Paderborn

Im Schatten der Corona Pandemie hat der Kreis Paderborn mehrere Genehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen erteilt.

Es geht Stand heute um folgende Anlagen:

Kreis Paderborn – Karte erneuerbare Energien – Stand 15. Juni 2020

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn-wAssets/docs/verwaltung/amtsblatt/2020/amtsblatt-24-vom-13052020.pdf

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn-wAssets/docs/verwaltung/amtsblatt/2020/amtsblatt-30-vom-17062020.pdf

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn-wAssets/docs/verwaltung/amtsblatt/2020/amtsblatt-23-vom-06.05.2020.pdf

Welchen Gesundheitsgefahren sind wir mit den Windkraftanlagen im Kreis Paderborn und insbesondere in der Gemeinde Borchen ausgesetzt?

Leiden Sie auch unter Schlafstörungen, Gereiztheit, Angst, erhöhtem Blutdruck, Diabetes, Depression, Kopfschmerz, Schwindel, Tinnitus, Herz-Kreislaufproblemen oder anderen Symptomen, für die es keine bestimmbare Ursache gibt?

Welchen Schall emittieren Windkraftanlagen ?

(Auszüge aus dem Kapitel zum Thema „Infraschall aus Windenergieanlagen“ in:  Kompendium für eine vernünftige Energiepolitik , Bundesinitiative Vernunftkraft)

1. Hörbarer Schall entsteht beim Durchschneiden der Luft durch die Rotorflügel (bei aktuellen Anlagen erreichen die Rotorspitzen 300 – 400 km/h) und als Maschinen­geräusch der Turbine.

2. Problematischer ist eine unhörbare Komponente der Emission von WEA: Wenn ein Rotorflügel den Mast passiert, entsteht durch Kompression der Luft ein Druckstoß. Der Betrieb einer WEA erzeugt deshalb periodische Pulse mit Frequenzen unterhalb von 8 Hertz und Wellenlängen von ca. 50 – 300 m. Sie gehören zum Infraschall, einem Frequenzbereich, der nicht gehört und daher zunächst nicht als Gefahr bewertet wird. Für Infraschall gibt es deshalb keine am Hören orientierte Wahrnehmungsschwelle, ebenso wenig wie einen Gewöhnungs-Effekt. Infraschall wird nicht nur durch Luft, sondern auch im Untergrund über große Entfernungen transportiert. Er kann dann in weit entfernten Gebäuden als sog. Körperschall auftreten, wobei er u.U. den luftgeleiteten Infraschall verstärkt. Deshalb gilt z.B. für Erdbeben-Messstationen ein Mindestabstand zu WEA von meist 10 km.

Aktuelle Daten belegen ein konkretes Gesundheitsrisiko durch Windkraftanlagen und begründen, dass Bürger vor dem Infraschall aus WEA geschützt werden müssen.

Dies ist der Standpunkt unabhängiger Ärzte und Akustiker, namhafter Ärztevereinigungen und der WHO.

Die  DSGS e.V. | Deutsche Schutz-Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier

informiert auf deren Webseite ausführlich und stellt uns auch diesen Vortrag zur Verfügung.

Aktuelles Flugblatt von uns:

Garten und Heimat zu verschenken!

Leserbrief zur Genehmigung von Windrädern außerhalb von Konzentrationszonen durch den Kreis Paderborn

Ich verschenke ab sofort meinen Garten an denjenigen, der bereit ist ein Windrad direkt im selbigen zu bauen. Am besten unmittelbar vor meinem Wohnzimmerfenster. Dann kann ich direkt vor den Betonsockel schauen und muss nicht weiterhin mit tränenfeuchten Augen auf eine Industriebrache blicken.

Nicht, dass hier der Eindruck entsteht, ich sei gegen Windräder und gegen eine ökologisch orientierte Energiewende. Ich bin Befürworter einer solchen, aber bitte sinnbringend und mit Verstand wie Maß. Deutschland produziert schon seit Jahrzehnten deutlich mehr Strom, als es verbraucht. Zu diesen Überkapazitäten trägt an windreichen Tagen besonders auch die Windkraft bei. Stromspeicher sind bundesweit Mangelware. Daher exportieren wir diesen, über unseren Eigenbedarf hinaus produzierten Strom ins benachbarte Ausland. Der Markt reguliert die Preise und so fällt der Strompreis an der Börse immer dann, wenn es Überkapazitäten gibt. Folglich verramschen wir den teuer produzierten, weil EEG subventionierten Strom an europäische Abnehmer.

An 2,5 % des Jahres 2019 fiel der Strompreis an der europäischen Strombörse sogar ins Negativ, d.h. wir haben noch Geld oben drauf legen müssen, damit uns unser Nachbarn den zu viel produzierten Strom überhaupt abnahmen. Gleichzeitig drehten sich aber fleißig bundesdeutsche Windräder, weil wir uns mit dem EEG verpflichtet haben, den Erzeugern den Strom auch zu festen, nicht vom Markt regulierten Preisen abzunehmen. Diese Überproduktion bezahlen wir privaten Stromkunden also gleich zweimal: das erste Mal an die Betreiber der Windkraftanlagen und das zweite Mal an die europäischen Abnehmer. Wir Anwohner zahlen ihn schließlich noch ein drittes Mal: mit unserer Gesundheit und mit der Entwertung unserer Immobilien. Selbst wenn sich Windräder zeitweilig nicht drehen, weil das Netz ausgelastet ist, bezahlen wir den Strom, den diese still stehenden Räder in dieser Zeit erzeugen könnten. Zeitgleich und trotz dieses energiepolitischen Irrsinns, werden immer mehr neue Windkraftanlagen beantragt, genehmigt und sinnfrei in die Landschaft gestellt. Dem Betreiber kann es schließlich egal sein, wer es wie bezahlt.

Wenn ich als Anwohner in Dörenhagen stehe und mich im Kreis drehe, sehe ich, egal wohin auch immer ich mich wende, Windräder bis zum Horizont stehen. Nur wenn ich meine Augen starr in Richtung Borchen fixiere ist mir zurzeit noch der Blick in eine beinahe Rotorblattfreie Landschaft möglich.

Für mich ist der Drops gelutscht! Bis ich in wenigen Jahren in Rente gehe, schaue ich einfach auch weiterhin Netflix & Co., bewege mich im World Wide Web oder fahre einfach woandershin. Danach aber werde ich der Region den Rücken kehren.

Sitze ich im Frühjahr und im Herbst am Frühstückstisch, werde ich von Diskolicht beglückt, den die Schlagschatten mehrerer Rotorblätter erzeugen. Sitze ich tagsüber im Garten unterhält mich permanent das beatähnliche Wummern der am Betonsockel vorbeisausenden Rotorblätter. Liege ich nachts im Bett, muss ich die Fenster geschlossen halten und trotzdem erzeugen die Räder ein Brummen, als hätten alle Nachbarn gleichzeitig ihre Waschmaschinen im Schleudergang laufen.

Einen maßvollen und sinnhaften, regional geordneten Ausbau der Windenergienutzung, der auch die Belange und die Gesundheit der Anwohner und des Artenschutzes angemessen berücksichtigt, hätte ich gerne mit getragen und in Ansätzen auch ertragen. Wende bedeutet zunächst einmal etwas zu verändern, keinesfalls aber es zu zerstören.

Ich bin nicht hier geboren, nur hierher gezogen. Die Chance diese Region als Heimat anzunehmen aber hat man mir genommen. Wäre ich hier geboren und das Südliche Paderborner Land wäre meine Heimat, würde mir, angesichts der flächendeckenden Industrialisierung und der damit einhergehenden Zerstörung der Landschaft, das Herz bluten. Fassungslos kann ich nur Mitleid mit all den Bürgern entwickeln, die bereit sind, die Zerstörung ihrer Heimat zu betreiben oder auch einfach nur dieselbe zu ertragen.

Thomas Twiehaus, Borchen-Dörenhagen

Vergiftet, erschossen, geschreddert

Wird der Rotmilan zugunsten von Stromverbrauch und Stromproduktion geopfert?

In den letzten Tagen gab es im Kreis Paderborn einen vergifteten Rotmilan, einen mit einem Schrotgewehr hingerichteten und einen vom Windrad geschredderten Rotmilan.

Der Rotmilanbestand ist stark rückläufig. So gilt er europaweit als „potentiell gefährdet“ und in Deutschland ist er in die „Vorwarnliste“ aufgenommen.

In die Vorwarnliste aufgenommen sind  Arten, die merklich zurückgegangen, aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Bei Fortbestehen von bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie „Gefährdet“ wahrscheinlich.

Hier steht das Land Nordrhein Westfalen und insbesondere der Kreis Paderborn in einer besonderen Verantwortung.

„Da etwa 65% des Weltbestandes vom Rotmilan in Deutschland vorkommt, trägt das Land Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art. Der Gesamtbestand wird auf 920 bis 980 Brutpaare geschätzt (2016).“  Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

Zitat von der Webseite des

Dachverband Deutscher Avifaunisten e.V. https://www.dda-web.de/

Langjährige Untersuchungen im Rahmen des Programms „Monitoring Greifvögel und Eulen Europas“ zeigen, dass sein Bestand seit Ende der 1980er Jahre um ein Drittel abgenommen hat. Die immer intensivere Landnutzung erschwert dem Greifvogel die Nahrungssuche. Neben den Habitatveränderungen stellen Vergiftungen durch Pestizide, Kollisionen mit Windkraftanlagen und Stromleitungen, Störungen am Nest durch Waldarbeiten, Unfälle im Straßenverkehr sowie leider auch immer noch illegal ausgelegte Köder und Abschüsse Gefahren für den Rotmilan dar.

Drei Fälle in jüngster Vergangenheit im Kreis Paderborn tragen zur Bestandsgefährdung des Rotmilans bei. Unbekannt ist die Dunkelziffer der getöteten Rotmilane, die nicht gefunden werden, die im Getreidefeld nicht sichtbar verenden. Die tot aufgefunden werden und unauffällig beseitigt werden. Man kann sicher ohne weiteres von einem Faktor 10 ausgehen.

Und mit jedem Windrad erhöht sich das Tötungsrisiko.

Erst versprochen dann gebrochen

Einige werden sich noch an die Veranstaltung im September 2019 in Etteln erinnern, als der Landrat das Versprechen gegeben hat, er wolle Windkraftanlagen, die außerhalb von Konzentrationszonen liegen, zügig ablehnen. Wir hatten hier: „Kreis Paderborn im Gegenwind bei Veranstaltung in Etteln“ darüber berichtet und die Befürchtung geäußert es könne andernfalls wie in Bad Wünnenberg enden – siehe auch: „Was droht in Borchen – Der Kreis und ein Rückblick nach Bad Wünnenberg„.

Dadurch dass der Kreis sein Versprechen zu den Ablehnungen nie wahr gemacht hat, ist Borchen nun so etwas wie Bad Wünnenberg II  und die Verantwortung dafür trägt der Kreis Paderborn. Wahrscheinlich ist, dass  Landrat Müller und/oder Dezernent Hübner damals ein Versprechen gaben, dass sie nie einhalten wollten. Hätte der Kreis Paderborn jedenfalls schon damals Ablehnungen ausgesprochen wäre die Situation heute eine andere  und diese Anträge erst einmal vom Tisch.

Es ist nichts neues, bei der Windkraft geht es um viel Geld, großes Geld.  Interessen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sind zweitrangig und die Natur wird zum Spielball der Interessen degradiert.

Hauptakteur in diesem Spiel sind die Richterin in Minden, die Investoren, die Genehmigungsbehörde – der Kreis Paderborn und hier der Landrat Manfred Müller sowie der zuständige Dezernent Martin Hübner.

Diese gaben nun bekannt, dass sie weitere Windindustrieanlagen genehmigen würden.

Als der Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Borchen im Sommer 2019 von der Bezirksregierung Detmold bestätigt wurde, hätte der Kreis Paderborn alle außerhalb der Vorrangzonen liegenden geplanten Windräder ablehnen müssen – und er hätte damit der Gemeinde Borchen, die den FNP übrigens mit großer Ratsmehrheit verabschiedet hatte, seine Unterstützung signalisieren können. Hat er aber nicht – warum, weiß nur der Kreis Paderborn. Die Unterstützung blieb ein Lippenbekenntnis.

Das Zögern des Landrats und seines Dezernenten hat die heutige Situation geschaffen. Naturgemäß sieht der Kreis dies anders und sucht die Schuld wie zuvor bei anderen.

Warum zögert der Kreis Paderborn mit Ablehnungen während er Genehmigungen schnellstmöglich erteilt? Er begründet dies mit Schadensersatz, was auch immer schnell von den Investoren ins Spiel gebracht wird. Komischerweise lässt man sich auf der anderen Seite mit Ablehnungen Zeit. Es kann Jahre dauern bis der Kreis PB sich dazu durchringt.

Welche Folgen dies hat sieht man im Fall westlich von Etteln. Zuerst lässt sich der Kreis PB unendlich lange mit der Ablehnung Zeit. Als der Investor schließlich Klage einreicht, brüten die Vögel, die für die Ablehnung ausschlaggebend waren, dort nicht mehr. Was auch immer der Grund dafür sein mag, die Zeitverzögerung durch den Kreis spielte den Investoren in die Karten.

Zu was für Auswüchsen es bei der „Vergrämung“ des Rotmilans kommt, erlebten wir gerade aktuell im Frühjahr 2020  – ein Rotmilan wurde verendet in seinem Horst gefunden, eine Ladung Schrot hat ganze Arbeit geleistet.

Das Gericht entschied wegen der langen Zeit, die dort nicht mehr gebrütet wurde, dass der Bau der Windindustrieanlagen genehmigt werden muss – so als wäre es nie ein Rotmilan Areal gewesen und auch nie wieder eines werden könnte.

Zum Schadenersatz hier und heute nur noch so viel: Wie kann denn Schadensersatz gefordert werden, wenn in der Begründung der Schutz der Bürger, der Tiere und der Natur definiert werden. Die Menschen sind weiterhin dem schädlichen Schall ausgesetzt. Dies ist jedoch NICHT Bestandteil der Ablehnungen, und auch der Kreis PB ist diesbezüglich nicht als Aufsichtsbehörde tätig geworden. Es liegen viele Beschwerden von Bürgern vor, die sich vom Schall der WEA gestört fühlen und krank sind.

Selbst ein Gutachten für Etteln, vom Feb.2018, erstellt durch das Gutachter-und Sachverständigenbüro für Umweltmessungen GuSZ, in dem höhere Schallwerte und erhöhte Krankheitsfälle bei einem weiteren Ausbau vorausgesagt werden, findet beim Kreis keine Beachtung.

Nun ist das Gericht in Minden für die windkraftfreundlichen Urteile bekannt, aber erst durch das lange Hinauszögern durch den Kreis Paderborn hat man es den Investoren und dem Gericht leicht gemacht.

Zusätzlich hat der Kreis auch im Prozess keine gute Figur gemacht und letztlich verloren. Ob er sich wirklich mit aller Kraft für Bürger und Natur eingesetzt hat ist schon fraglich, vor allem wenn der Kreis Paderborn den Grund nennt warum er nicht in Revision geht:

Prozessökonomie auf Kosten der Borchener Bürger

Das große Argument nicht in Revision zu gehen liest man in der aktuellen Presse, es ist der freche Hinweis auf die Kosten die solche Prozesse verursachen. Der Kreis Paderborn so scheint es, ist mittlerweile Meister darin die Kosten niedrig zu halten. Das kann man natürlich erreichen indem man Genehmigungen erteilt, statt Ablehnungen. Denn Bürger und Gemeinden klagen weit weniger gegen genehmige Windkraftanlagen als die Investoren gegen Ablehnungen. (Dass die Windindustrie und deren Lobby genau das Gegenteil behaupten zeigt nur die Dreistigkeit der Branche.) Doch der Kreis hat nicht nur eine Verantwortung für den eigenen Haushalt, er muss auch an der Seite der Gemeinden und Bürger stehen sowie Natur und Landschaft für uns alle schützen. Stattdessen bringt er  Pressemitteilungen heraus um sich zu rechtfertigen und vom eigenen Versagen abzulenken.

Momentan scheint es, dass der Kreis die Gemeinde Borchen mit seiner „Sparsamkeit“ verkauft hat.

Infraschall macht krank – Fachvortrag am 31. Januar in Bad Lippspringe

Veranstaltungshinweis

Öffentliche Vortragsveranstaltung zum Thema
„Gesundheitsgefahren durch Schall von Windrädern“
am 31. Jan. 2020 um 19 Uhr
im Tagungsraum des Prinzenpalais
Arminiuspark 11, 33175 Bad Lippspringe

Flyer Vortrag Kaula Bad Lippspringe V2-1

Fachvortrag Dr.med. Kaula, DSGS e.V., über seine deutschlandweite Studie über gesundheitliche Auswirkung des Schalls von Windrädern auf benachbarte Anwohner, anhand der medizinischen Befunde Betroffener.