Der Kreis Paderborn hat das Vollmer-Windrad genehmigt, das Gegenstand des Mindener Gerichtsverfahrens war. Obwohl der Flächennutzungsplan der Gemeinde Borchen nicht rechtskräftig unwirksam ist und ein Antrag auf Berufung läuft, hat der Kreis Paderborn die strittige Anlage nun genehmigt.