Beginn um 9:30 Uhr, es folgten fast sechs Stunden – unterbrochen durch 2 x 15 Minuten Pause – in denen Argumente ausgetauscht, Gutachten verteidigt und angegriffen, sowie rechtliche Hinweise – schon mal mit dem belehrenden Zeigefinger, gegeben wurden.
Die Atmosphäre war zeitweise angespannt und durchgehend emotional. So kam von Seiten des Kreises zum Beispiel, … ich kann sie verstehen, aber da gibt es Vorgaben, … die Leitlinien geben das so vor …, das hat der Gesetzgeber so geregelt, das muss man so akzeptieren, … zu dem Thema müsste hier der Landrat sitzen, gehen Sie doch in seine Sprechstunde und tragen das vor …
Deutlicher wurden da schon mal die Antragsteller, wenn sie beispielsweise sagten: … da können Sie ja dann gegen klagen …
Der Einladung des Kreises Paderborn ins Bürgerhaus in Kirchborchen, waren trotz Herbstferien, zeitweise über 20 Bürger und Betroffene gekommen, um ihr Anliegen zu vertreten.
Weiterhin anwesend waren die 3 Antragsteller mit ihrem Gutachter für den Artenschutz sowie 4 Fachleute der Kreisbehörde, die den Erörterungstermin moderierten.
Eine spezielle Rolle hatte einer der Antragsteller, der gleichzeitig als Gutachter auftrat. Von ihm stammt der Landschaftspflegerische Begleitplan. – Dieser Plan hat u.a. die Aufgabe: … das Vorhaben hinsichtlich seines Eingriffsumfangs in Natur und Landschaft zu bewerten und in Bezug auf die Biotopfunktion sowie anthropogene Nutzung des Geländes zu bilanzieren. – Der Antragsteller und Gutachter ist auch noch Mitarbeiter der Firma, die das Schall- und das Schattenwurfgutachten erstellt hat. Auf Nachfrage erklärten die Vertreter der Kreisbehörde diese Konstellation für unbedenklich.
Es ging – wie immer bei der Windkraft – um Lärmbelästigung, Infraschall, Schattenwurf und Artenschutz sowie optisch bedrängende Wirkung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Landschaftspflegerische Begleitplan, Landschaftsschutz und Baurecht waren auch Themen in den Einwendungen. Unter Sonstiges landeten die Einwendungen wie, die Kontrolle der Durchführung von Maßnahmen, der Denkmalschutz, Auswirkung auf Immobilienpreise, Tourismus und Naherholung.
Download: Tagesordnung Erörterung
Große Differenzen beim Thema Lärm, Infraschall, Artenschutz und Umweltverträglichkeit
Das Thema Infraschall ist im Genehmigungsprozess laut Kreis Paderborn nicht relevant.
Zu den Schallgutachten gab es kontroverse Diskussionen, über Messverfahren und Interpretation der Messergebnisse. Gönnerhaft war das Angebot des Kreises Paderborn, vor Ort zu messen, wenn man das wünscht.
Der Gutachter für das Thema Artenschutz hat sein Gutachten über alle anderen Gutachten zu diesem Thema gestellt. Dieses von sich selbst überzeugt sein führte mehrfach dazu, dass er denjenigen, die ihre Einwendungen zu seinem Gutachten vorbrachten, die Sachkompetenz absprach und er so weit ging zu äußern, er hätte bei den Teilnehmern der Sitzung gerne Fachleute gehabt.
An dieser Stelle fühlte sich die Seite der Auftraggeber/Investoren mal wieder dazu berufen, die Leitung des Meetings zu übernehmen und sie wollten die Diskussion zu dem aktuellen Tagesordnungspunkt für beendet erklären. Übrigens passierte das während des Erörterungtermins des Öfteren, dass versucht wurde, die Moderation des Meetings zu gestalten bzw. zu übernehmen.
Ein weiteres Beispiel für das Verhalten der Auftraggeber/Investoren beschreibt folgende Situation:
Der Einwand eines Teilnehmers, der außerhalb des Ortes wohnt, zum Thema optisch bedrängende Wirkung gipfelte in einer längeren lautstarken Erwiderung von Seiten eines der Auftraggeber, der die Rechtsprechung zitierte, sinngemäß referierte er belehrend … im Außenbereich ist das eben so, dass man das aushalten muss, … sein Lösungsvorschlag war dann: … es gibt ja, die Möglichkeit im Haus blickdichte Vorhänge anzubringen oder Rollladen, oder aber etwas mehr seitlich an den Windrädern vorbei zu blicken …
Ein Lehrstück in Zynismus wurde uns da kostenfrei geboten.
Wie geht es weiter?
Wir warten nun auf das Sitzungsprotokoll, dass der Kreis Paderborn zeitnah anfertigt und verteilt.