2.000m Windrad-Abstand in Bayern nun vorgeschrieben – warum nicht in NRW??

In Bayern müssen Windräder 10mal soweit von Wohngebieten entfernt sein wie sie hoch sind. Ein Windrad mit einer Höhe von jetzt üblichen 220m muss in Bayern 2200m entfernt von den nächsten Wohnhäusern sein. Dies wurde im November 2014 beschlossen. Dagegen klagten 2 grüne Politiker, womit sie aber gescheitert sind: der 10fache Abstand der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung wurde vom Landesverfassungsgericht Bayern bestätigt und muss damit für alle Windräder nun eingehalten werden.

„2.000m Windrad-Abstand in Bayern nun vorgeschrieben – warum nicht in NRW??“ weiterlesen