Verwaltungsgericht Arnsberg gibt NABU Recht: Kompletter Windpark bei Marsberg-Meerhof wegen Verstoß gegen Umweltverträglichkeit, Bauplanungsrecht und Naturschutzrecht untersagt.
Der bereits fast fertig gebaute Windpark im Sauerland bei Marsberg-Meerhof ist laut Gericht nicht genehmigungsfähig. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg stellte fest, dass ein erhöhtes Tötungsrisiko für verschiedene bedrohte Vogelarten besteht, das durch die angebotenen Ausgleichsmaßnahmen nicht kompensiert werden könne.
Bereits im Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg dem NABU Recht gegeben und einen Baustopp für die Windenergieanlagen bei MArsberg verhängt. Das Urteil ist großer Erfolg für den Artenschutz und ein Signal, dass Deutschland beim Thema Windenergie vielleicht doch noch nicht komplett aus dem Artenschutz ausgestiegen ist.
Wiesenweihe, Rotmilan, Mornellregenpfeifer und Wachtel sind durch den Windpark gefährdet – insebsondere Wiesenweihe und Rotmilan seien stark bedroht.
Diese Greifvögel haben kaum eine Chance zwischen Windrädern zu überleben, denn sie fokussieren sich im Flug auf den Boden, um Beute zu erspähen – dabei bemerken sie nicht, dass von vorne eine tödliche Gefahr droht. Die majestätischen Greife werden dann auf grausame Weise von den Rotoren zerfetzt und in Stücke gerissen.
Stets wird von der Windkraft-Lobby behauptet, dass Rotoren von Windenergieanlagen keine Gefahr für Rotmilan, Wiesenweihe und Co. seien – das ist angesichts des grausamen Todes der stark bedrohten Vögel äußerst zynisch.
Funde zerfetzter Rotmilane können im Grunde immer nur zufällig erfolgen. Die Rotmilane kommen erst im März aus den Winterquartieren aus Spanien zu uns zurück, dann beginnt hier das Vegetationswachstum – wie sollen tote Rotmilane gefunden werden, die mitten in ein Weizenfeld fallen? Dort werden sie einfach nicht entdeckt – hinzu kommt, dass Aasfresser die Kadaver vertilgen oder wegschleppen. So ist es also fast unmöglich, von Frühjahr bis Herbst das ganze Ausmaß des Rotmilan-Sterbens zu dokumentieren.
Endlich entscheidet ein Gericht in NRW mal wieder zu Gunsten des Artenschutzes und zumindest für den Versuch, unsere letzten Rotmilane zu schützen – aber natürlich wird der Betreiber, die Windpark Himmelreich GmbH & Co. KG in Berufung gehen.
Aktuell können die unfertig gebauten Türme der Windräder als Mahnmal bei Marsberg-Meerhof besichtigt werden.