Flächennutzungsplan Borchen – der Kampf war wichtig

Oder warum man jetzt die besseren Chancen hat.

Im Oktober 2016 war der alte Flächennutzungsplan (FNP) vom VG Minden inzident geprüft und in Teilen für ungültig erklärt worden. Daraufhin wurde immer wieder Kritik laut, man hätte viel früher einen neuen FNP aufstellen müssen. Vom Kreis Paderborn und Landrat Manfred Müller wird sogar aktuell (2019) noch behauptet, dassWindkraftanlagen verhindert worden wären wenn Borchens Bürgermeister Alllerdissen damals anders gehandelt hätte – der Kreis Paderborn verstrickt sich bei seiner Argumentation allerdings selbst in Widersprüche. Dass diese Logik verkehrt ist, lässt sich leicht klären.

In NRW sind reihenweise Flächennutzungspläne vor Gericht gescheitert, so zum Beispiel der von Bad Wünnenberg in 2012, sowie Büren, dann die Pläne von Haltern am See, Westerkappeln, erneut Bad Wünnenberg im März 2018, Stadt Paderborn im Januar 2019, Hörstel und Stemwede. Warum hat man also nicht schon damals die Planungen angepasst, wie es der Kreis Paderborn suggeriert?

Wie in Bad Wünnenberg wäre der FNP gescheitert, daran besteht kein Zweifel. Bad Wünnenberg hatte seinen FNP angepasst, hatte versucht einen neuen FNP so rechtssicher wie möglich zu gestalten und scheiterte dann daran, dass sich die Stadt in den Planungen an die Vorgaben der Bezirksregierung gehalten hatte. Das Gericht bemängelte, dass der Wald als hartes Tabu bewertet wurde und kippte den FNP. Die Bezirksregierung hätte aber einen FNP ohne Wald als hartes Tabu damals nicht genehmigt.
Auch später stellten die Gerichte Kriterien auf, die es bis dahin nicht gab, unterstellten den Gemeinden aber, man hätte diese berücksichtigen müssen – etwas was weder der normale Bürger, aber selbst Juristen nicht verstehen.

Damit ist ganz klar, dass es richtig war möglichst lange zu warten, bis einigermaßen sicher ist, welche Maßstäbe die Gerichte aktuell an einen FNP anlegen. Die Gemeinde war also nicht nur gut beraten möglichst lange zu warten, sondern ging zuerst auch gegen das ursprüngliche Urteil vor. Die Gemeinde erreichte letztlich, dass das Urteil keinen Bestand mehr hat, denn es wurde vom Gericht für nichtig erklärt (Urteil des OVG Münster vom 03.04.2017, Az.: 8 A2294/16). Damit war der alte FNP weiterhin gültig.

Den alten Flächennutzungsplan zu verteidigen war das Gebot der Stunde. Vielleicht hätte man sogar in der Berufung in zweiter Instanz gewonnen. Dazu kam es trotz erfolgreichem Bürgerbegehren [siehe hier: Stimmen für Bürgerbegehren erreicht] nicht mehr, man hatte jedoch Zeit für die vernünftige Aufstellung eines neuen FNP gewonnen. (Die Hintergründen zum Verfahren: [https://www.borchen.de/2016/stellungnahme-windenergie.php]) Der Kreis Paderborn hatte damals nicht zuletzt mit den Genehmigungen von neuen Anlagen enormen Druck auf die Gemeinde aufgebaut, genau wie WestfalenWIND mit Drohungen [dawi hat dazu den Zeitungsartikel aus dem WV].

Im November 2016 beschloss der Rat der Gemeinde Borchen daher, einen neuen FNP aufzustellen. Dies gestaltete sich schwieriger als gedacht, denn in den Planungen waren zwar schon die Lehren der vergangenen Urteile einbezogen worden, aber kurz vor Schluss mussten in Abstimmung mit der Bezirksregierung aufgrund der aktuellen Urteile von Hörstel und Stemwede noch Änderungen vorgenommen werden. Der Kreis Paderborn war indes keine Hilfe, weil er die Planungen mit seinen Entscheidungen behinderte.

Man kann also sagen, dass die Entscheidung richtig war möglichst lange zu warten. Gerade weil ein neuer Flächennutzungsplan auch teuer ist, die Gemeinde schätzt die Kosten auf über 200.000 Euro. Es hat der Gemeinde vermutlich einen Batzen Geld gespart, nicht in die gleichen Fallen zu tappen wie die Städte und Gemeinden, die ihren FNP frühzeitiger aufstellten und scheiterten.

Obwohl man nun den nach heutiger Kenntnis sichersten FNP aufgestellt hat, ist es nicht sicher, ob das Gericht nicht vielleicht doch noch ein Haar in der Suppe findet. Denn der neue FNP wird aktuell erneut inzident vor dem VG Minden geprüft.

Die Kritik des Kreises Paderborn und von seinem Landrat Manfred Müller ist auf jeden Fall nicht hilfreich. Im Gegenteil, es ist eine Einmischung in die berechtigten Interessen der Gemeinde und Ausdruck der Geringschätzung gegenüber Rat und Verwaltung der Gemeinde. Auch das Festhalten des Kreises Paderborn an den oben beschriebenen Behauptungen ist unglaubwürdig, wenn gleichzeitig suggeriert wird, der neue FNP könne auch nicht halten. Die Haltung des Kreis Paderborn ist unerträglich und nur von Eigennutz bestimmt.

Als Fazit kann man nur sagen, der Kampf war richtig. Der Kreis Paderborn unterstützt die Borchener Bürger nicht, also muss Borchen selbst für seine Interessen kämpfen.