Rechtssichere Planung nach der Vorstellung von Westfalenwind

Aktuell vertritt WestfalenWind in der Presse die Auffassung, dass Städte und Gemeinden die Schuld an gekippten Flächennutzungsplänen trügen. Dies klingt wie Spott und Hohn für die Menschen vor Ort.

siehe Presseartikel NW vom 6. Juli 2020

In Borchen war es auch das Unternehmen WestfalenWind, welches zuerst Anlagen außerhalb des Flächennutzungsplans beantragte und dann klagte. Das ist Profitmaximierung auf Kosten der Gesundheit der Bürger und der Natur. Immer wieder stehen Hiobsbotschaften über neue Windindustrieanlagen in der Zeitung, die die Menschen krank machen, und den Rotmilanbestand dezimieren. WestfalenWind ist einer der Treiber dieser falschen und maßlosen Entwicklung, welche mit der Ausrichtung auf maximalen Profit die Arbeit in den Gemeinderäten nur noch als Störfaktor sieht und Gemeinwohl alleine an Ausbauzahlen misst. Selbstbestimmungsrecht der Gemeindeverwaltung und die Unabhängigkeit der Gemeinderäte und damit der Bürger scheinen ein Fremwort für WestfalenWind zu sein.

Wer die Entwicklung rund um den Flächennutzungsplan in Borchen verfolgt hat, wird sich erinnern, dass WestfalenWind seinerzeit faktisch ein Bürgerbegehren mit seinen Anwälten verhindert hat. Innerhalb weniger Tage waren in Borchen mit wenigen Helfern die nötigen fast 2500 Unterschriften gesammelt worden.

WestfalenWind drohte den Ratsmitgliedern – den frei gewählten Bürgervertretern – mit Schadensersatz und setzte sie mit diesem Drohgebärden massiv unter Druck. Dies alles zeigt, mit welchen Mitteln WestfalenWind bereit ist, seine Ziele gegen alle Widerstände durchzusetzen.

Dass man jetzt den schwarzen Peter den Gemeinden zuschieben möchte, ist der Gipfel der Frechheit. Dies könnte nur dadurch übertroffen werden, indem man den Gemeinden auch noch seine Dienste als Planer anbietet.

Die Gemeinde Borchen hatte jedenfalls mit dem Planungsbüro Wolters und Partner aus Coesfeld einen renommierten Planer mit der Erstellung des Flächennutzungsplans beauftragt und war dabei auch Kompromisse eingegangen und hatte mehr Flächen ausgewiesen als zuvor. Sogar eine erneute Offenlegung zur Anpassung an aktuelle Rechtsprechung hatte der Rat beschlossen, um möglichst rechtssicher zu bleiben, auch auf Empfehlung der Bezirksregierung Detmold.

Eine rechtssichere Planung? – Schuld am Scheitern ist die Gemeinde? Mitverschuldet durch den Landesentwicklungsplan 2019 der NRW-Landesregierung, der laut WestfalenWind rechtswidrig sei?

So einfach wie es WestfalenWIND darstellt ist es nicht. Der Rechtsanwalt der Gemeinde von der Kanzlei Wolter und Hoppenberg hat in der öffentlichen Sitzung am 21. Januar berichtet, wie das Verwaltungsgericht Minden das Urteil begründet hat. Dabei waren mehrere Punkte die den Rechtsanwalt und die Ratsmitglieder überrascht haben, weil sie bisher nie so ausgelegt wurden. Dabei wurde aber eines deutlich: Im Grunde muss die Privilegierung für Windkraftanlagen (§ 35 Abs 1 BauGB) im Außenbereich zurückgenommen werden, sonst können Städte und Gemeinden bei den immer schärferen Maßstäben der Gerichte nie zu einer rechtssicheren Planung kommen.

Bisher ist jeder beklagte Flächennutzungsplan in NRW vor Gericht gekippt worden. Wenn WestfalenWIND jetzt also suggeriert: „Kommunen können bei Windkraft rechtssicher planen“ ist dies nur pure Provokation. Man versucht die Gemeinden zu spalten aus der Bestrebung dass der Windkraftnutzung maximaler Raum gegeben werden soll, ohne Rücksicht auf Natur und die Gesundheit der Anwohner, also minimale Abstände zur Wohnbebauung. Denn offenbar würde ein Plan nur dann halten, wenn er nicht beklagt würde. Solche Gedanken aber würden Betroffene verhöhnen, alle jene die schon jetzt durch den exzessiven Ausbau der Windkraft krank geworden sind und wären unverantwortlich gegenüber denen, die noch gesund sind weil bei ihnen noch kein Windrad „im Garten“ steht.

Die Privilegierung für Windkraftanlagen muss gestrichen werden! Weg mit § 35 Abs 1 BauGB!