Rechtssichere Planung nach der Vorstellung von Westfalenwind

Aktuell vertritt WestfalenWind in der Presse die Auffassung, dass Städte und Gemeinden die Schuld an gekippten Flächennutzungsplänen trügen. Dies klingt wie Spott und Hohn für die Menschen vor Ort.

siehe Presseartikel NW vom 6. Juli 2020

In Borchen war es auch das Unternehmen WestfalenWind, welches zuerst Anlagen außerhalb des Flächennutzungsplans beantragte und dann klagte. Das ist Profitmaximierung auf Kosten der Gesundheit der Bürger und der Natur. Immer wieder stehen Hiobsbotschaften über neue Windindustrieanlagen in der Zeitung, die die Menschen krank machen, und den Rotmilanbestand dezimieren. WestfalenWind ist einer der Treiber dieser falschen und maßlosen Entwicklung, welche mit der Ausrichtung auf maximalen Profit die Arbeit in den Gemeinderäten nur noch als Störfaktor sieht und Gemeinwohl alleine an Ausbauzahlen misst. Selbstbestimmungsrecht der Gemeindeverwaltung und die Unabhängigkeit der Gemeinderäte und damit der Bürger scheinen ein Fremwort für WestfalenWind zu sein.

Wer die Entwicklung rund um den Flächennutzungsplan in Borchen verfolgt hat, wird sich erinnern, dass WestfalenWind seinerzeit faktisch ein Bürgerbegehren mit seinen Anwälten verhindert hat. Innerhalb weniger Tage waren in Borchen mit wenigen Helfern die nötigen fast 2500 Unterschriften gesammelt worden.

WestfalenWind drohte den Ratsmitgliedern – den frei gewählten Bürgervertretern – mit Schadensersatz und setzte sie mit diesem Drohgebärden massiv unter Druck. Dies alles zeigt, mit welchen Mitteln WestfalenWind bereit ist, seine Ziele gegen alle Widerstände durchzusetzen.

Dass man jetzt den schwarzen Peter den Gemeinden zuschieben möchte, ist der Gipfel der Frechheit. Dies könnte nur dadurch übertroffen werden, indem man den Gemeinden auch noch seine Dienste als Planer anbietet.

Die Gemeinde Borchen hatte jedenfalls mit dem Planungsbüro Wolters und Partner aus Coesfeld einen renommierten Planer mit der Erstellung des Flächennutzungsplans beauftragt und war dabei auch Kompromisse eingegangen und hatte mehr Flächen ausgewiesen als zuvor. Sogar eine erneute Offenlegung zur Anpassung an aktuelle Rechtsprechung hatte der Rat beschlossen, um möglichst rechtssicher zu bleiben, auch auf Empfehlung der Bezirksregierung Detmold.

Eine rechtssichere Planung? – Schuld am Scheitern ist die Gemeinde? Mitverschuldet durch den Landesentwicklungsplan 2019 der NRW-Landesregierung, der laut WestfalenWind rechtswidrig sei?

So einfach wie es WestfalenWIND darstellt ist es nicht. Der Rechtsanwalt der Gemeinde von der Kanzlei Wolter und Hoppenberg hat in der öffentlichen Sitzung am 21. Januar berichtet, wie das Verwaltungsgericht Minden das Urteil begründet hat. Dabei waren mehrere Punkte die den Rechtsanwalt und die Ratsmitglieder überrascht haben, weil sie bisher nie so ausgelegt wurden. Dabei wurde aber eines deutlich: Im Grunde muss die Privilegierung für Windkraftanlagen (§ 35 Abs 1 BauGB) im Außenbereich zurückgenommen werden, sonst können Städte und Gemeinden bei den immer schärferen Maßstäben der Gerichte nie zu einer rechtssicheren Planung kommen.

Bisher ist jeder beklagte Flächennutzungsplan in NRW vor Gericht gekippt worden. Wenn WestfalenWIND jetzt also suggeriert: „Kommunen können bei Windkraft rechtssicher planen“ ist dies nur pure Provokation. Man versucht die Gemeinden zu spalten aus der Bestrebung dass der Windkraftnutzung maximaler Raum gegeben werden soll, ohne Rücksicht auf Natur und die Gesundheit der Anwohner, also minimale Abstände zur Wohnbebauung. Denn offenbar würde ein Plan nur dann halten, wenn er nicht beklagt würde. Solche Gedanken aber würden Betroffene verhöhnen, alle jene die schon jetzt durch den exzessiven Ausbau der Windkraft krank geworden sind und wären unverantwortlich gegenüber denen, die noch gesund sind weil bei ihnen noch kein Windrad „im Garten“ steht.

Die Privilegierung für Windkraftanlagen muss gestrichen werden! Weg mit § 35 Abs 1 BauGB!

Was droht in Borchen – Der Kreis und ein Rückblick nach Bad Wünnenberg

Der Ausgangspunkt, wo steht Borchen gerade

Borchen hat einen neuen Flächennutzungsplan.

Mit der Genehmigung durch die Bezirksregierung und Veröffentlichung (nachzulesen im Amtsblatt vom 25.06.) trat der „Teilflächennutzungsplan Windkraft“  in Kraft.

Damit ist jetzt klar geregelt, wo in Borchen Windkraftanlagen gebaut werden können. Nach langer Diskussion und Abwägung wurden von der Gemeinde neue Konzentrationszonen zu den schon vorhandenen ausgewiesen. Die Gemeinde Borchen gibt der Windkraft also den entsprechenden Raum. Wir von der Bürgerinitiative hätten uns einen größeren Schutz der Bürgerinnen und Bürger gewünscht, aber die Gemeinde und der Rat wollten möglichst Rechtssicher planen und haben der Windindustrie z.B. geringere Abstände zur Wohnbebauung zugestanden.

Die Rechtssicherheit

Der Wunsch

Der neue Flächennutzungsplan sollte in erster Linie Rechtssicher sein, das hatten sowohl der Planer Herr Ahn vom Planungsbüro WoltersPartner erklärt, wie auch der Bürgermeister und in den Ratssitzungen auch immer wieder alle Ratsmitglieder. Auch deshalb wurden die Planungen mehrfach angepasst, als Reaktion auf aktuelle Rechtssprechung bei der deutlich wurde, dass einige bisher an Flächennutzungspläne angelegte Maßstäbe vor Gericht plötzlich strenger ausgelegt wurden. So konnten plötzlich Bereiche zum Schutz der Natur, also Naturschutzgebiete nicht mehr als harte Tabukriterien gewertet und damit der Bau von Windkraftanlagen pauschal ausgeschlossen werden. Diese Ergebnisse aus den Urteilen von Bad Wünnenberg, Haltern am See, Westerkappeln, der Stadt Paderborn, Hörstel und Stemwede hat man in den laufenden FNP einbezogen um möglichst hohe Rechtssicherheit zu erreichen.

Das Problem

Bisher sind reihenweise Flächennutzungspläne gekippt worden, teilweise mehrmals hintereinander. So hat es Bad Wünnenberg bereits zwei mal getroffen. Die Stadt Paderborn war im Kreis der aktuellste Fall und ist noch nicht rechtskräftig.

Das Drohpotential durch Klagen der Windindustrie

Folgende Karte zeigt in Rot die beantragten Anlagen. Die Investoren der Windindustrie sind alle auf Klagen vorbereitet. Im Osten von Etteln am Milchweg die 4 Anlagen in Rot, von denen der Kreis Paderborn eine genehmigen wollte (siehe Artikel in der NW oder bei DaWI ). Nördlich von Etteln ein Investor sowie die Borchener Bürgerwind, wobei 2 derer Anlagen in Kirchborchen stehen.
Östlich von Etteln 5 Anlagen von WestfalenWIND, ebenfalls abgelehnt aber beklagt, plus ein weiterer Investor.
Nördlich davon, nahe dem letzten Heller und in der Erweiterung des Gewerbegebiets Borchen ein weiterer Investor mit 5 Anlagen.
Plus weiterer Anlagen in Dörenhagen.

Vom Hasen und dem Igel

Borchen hat einen neuen Flächennutzungsplan (FNP), der die Windkraft auf bestimmte Bereiche konzentriert. Der Rat der Gemeinde hat dies zum Schutz der Bürger, der Natur und der Landschaft beschlossen und gibt gleichzeitige der Windkraft mehr Raum als zuvor. Jedoch sind schon Anträge für Windkraftanlagen außerhalb dieser Flächen beim Kreis Paderborn eingereicht worden. Diese wurden vorerst zurückgestellt solange der neue Flächennutzungsplan noch in der Planung war.
Mit der Genehmigung des FNP durch die Bezirksregierung und Verkündung wird dieser rechtskräftig und alle geplanten Windindustrieanlagen die außerhalb der Konzentrationszonen liegen müssen abgelehnt werden.

Ein Blick zurück auf die Geschehnisse nach dem Fall des FNP von Bad Wünnenberg zeigen wie man mit Hilfe des Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde die Gemeinden im Stich lässt. Es ist ein böses Spiel, wie das Rennen vom Hasen und dem Igel.
Mit dem neuen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Wünnenberg lehnte der Kreis Paderborn nicht etwa alle Anträge außerhalb von Konzentrationszonen ab, sondern einer der Investoren reichte Klage gegen den FNP ein und die Genehmigungsbehörde wartete bei allen Anträgen auf den Ausgang des Urteils, die Anträge wurden nicht weiter bearbeitet. Wegen Fehlern in der Planung der Stadt (die sich an die Vorgaben aus Detmold hielt) kippte das Gericht den neuen FNP. Danach erklärte der Kreis Paderborn sehr schnell, dass er keine Wahl hätte als nun die ausstehenden Anträge zu genehmigen. Nachdem die Anträge lange Zeit nicht bearbeitet wurden, weil man vom Kreis Paderborn abwartete musste es im Anschluss schnell gehen – mit der Begründung dass man zügig handeln müsse wenn die Anträge vollständig seien und den Investoren sonst Verluste drohten.

Dieses Spiel vom Hasen und Igel ist typisch für die Flächennutzungsplanung im Kreis Paderborn. Die Kommunen als die Hasen versuchen in langen Verfahren rechtssichere Flächennutzungspläne zu erstellen und während man auf dem Weg zum  Ziel ist, bringen die Investoren ihre eigenen Anträge in Stellung.  Wenn die Gemeinden dann am Ziel sind, geht es plötzlich schnell, die Investoren springen aus den Büschen und rufen „Bin schon hier“. Der FNP wird gekippt und der Kreis Paderborn genehmigt schon lange beantragte Anlagen. Das geht dann so schnell, dass die Gemeinden nicht einmal mehr die Chance haben ein neues Rennen zu starten und den FNP zu überarbeiten. Wie beim Hasen und dem Igel stirbt die Gemeinde wenn sie sich von den Investoren, dem Gericht und  und dem Kreis Paderborn hin und her hetzen lässt.

Dieses Spiel darf sich in Borchen nicht wiederholen. Allerdings stehen die Zeichen schlecht. Der Kreis Paderborn hat schon bevor die Gemeinde mit dem FNP am Ziel war versucht ihr ein Bein zu stellen, mit dem Deal vor dem VG Minden mit WestfalenWind. Was soll da erst werden, sollte der FNP gekippt werden?

Resümee

Der Kreis Paderborn muss zuerst die Belange seiner Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger im Blick haben. Bei seinen Entscheidungen hat er Spielräume, die er jedoch immer wieder zu Lasten der Bürger und Gemeinden und zuallererst zu Gunsten der Investoren genutzt hat. Das ist unfair und untergräbt die Arbeit der Gemeinden, die mit Hilfe der Bezirksregierung Detmold aktiv ihre Interessen durch Planung gestalten und Bürgerinnen und Bürger schützen sowie die Natur und Landschaft bewahren wollen, sich aber gleichzeitig der Windkraft nicht verschließen. Der Kreis darf das Spiel der aggressiven Windkraft-Investoren nicht auch noch aktiv unterstützen. Anlagen müssen abgelehnt werden, wenn sie nicht in Konzentrationszonen liegen! Die Möglichkeit hat der Kreis Paderborn, Landrat Müller muss dies endlich ehrlich zugeben und er muss  nur wollen. Entsprechende Anlagen müssen endlich im Sinne der Bürger abgelehnt werden, Basta.